Leipzig/Wien - Das ab heute, Freitag, angesetzte Drei-Tage-Spiel des österreichischen Künstlers Hermann Nitsch (74) im Leipziger Centraltheater wird nun doch stattfinden. Hatte sich die Nitsch Foundation am Donnerstag noch beklagt, dass ihr die Aufführung von der Stadt Leipzig untersagt worden sei, ist heute alles anders. "Es wird auf jeden Fall stattfinden, aber in modifizierter Form", so eine Sprecherin der Foundation. So werde man möglicherweise ohne Tierkörper, sondern nur mit Hirn und Blut arbeiten: "Nitsch möchte es auf keinen Fall absagen." Demnach werde wie geplant der Startschuss mit einem Orchesterkonzert am heutigen Freitagabend fallen.

Am Donnerstag hatte man ein Schreiben des Leipziger Oberbürgermeisters Burkhard Jung präsentiert, das während der Generalprobe eingetroffen sei und in dem es heißt: "Aus den vorgenannten Gründen untersage ich Ihnen den Bezug und die Verwendung von Tierprodukten im Rahmen der Hermann-Nitsch-Inszenierung '3-Tage-Spiel' des Centraltheaters, deren Bereitstellung die Tötung von Tieren eigens für diese Inszenierung voraussetzt."

Mit diesem korrekt zitierten Passus habe man die Aktion keineswegs verbieten wollen, betonte der Sprecher der Stadt Leipzig, Matthias Hasberg. "Fleisch auf der Bühne geht grundsätzlich - aber es muss verzehrfähiges Fleisch sein", verwies er auf die rechtlichen Bestimmungen des Tierschutzes. Auf die Anfrage des Theaters hin habe das zuständige Veterinäramt noch vor Weihnachten über diese Bestimmungen des Tierschutzgesetzes aufgeklärt.

Demnach dürften Tiere nur aus einem "vernünftigen Grund" vom Menschen getötet werden - worunter der Gesetzgeber in der allgemeinen Auffassung keine Kunstaktion verstehe. Das von Nitsch für seine Aktion vorgesehene Rind und die drei Schweine dürften mithin nicht eigens für das Drei-Tage-Spiel getötet werden. Dass man im Handel Gedärme oder Fleisch kaufe, dagegen spreche hingegen nichts, unterstrich Hasberg: "Wenn Nitsch dies tut, geht es in Ordnung." So sei nun mal die rechtliche Lage: "Die Kunst ist frei - aber im Rahmen der Gesetze." (APA, 21.6.2013)