Wien - Für die Grunderwerbsteuer-Reparatur, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Gesetzgeber bis Frühjahr 2014 für Schenkungen und Erbschaften aufgetragen hat, ist die Zeit denkbar knapp. Ludwig Bittner, der Präsident der Notariatskammer, geht davon aus, dass in der knappen Zeit nicht mehr die Einheitswerte geändert werden, es aber bei der Bemessung zu ordentlichen Abschlägen für Immobilien-Übergaben innerhalb der Familie kommen wird. Zu hoffen sei, dass dann auch - anders als jetzt - Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühren wieder auf gleicher Basis ermittelt werden können, so Bittner: "Die Reform muss in diese Richtung gehen. Es darf bei der Steuer nichts anderes herauskommen als bei der Gebühr."

Weg von überholten Zufallswerten

Im Dezember 2012 hat der VfGH entschieden, dass die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis veralteter Einheitswerte verfassungswidrig ist. Da diese Werte über mehrere Jahrzehnte nicht angepasst wurden, könne damit - je nach Art des Rechtsgeschäfts - "eine realitätsferne Bemessungsgrundlage" zum Einsatz kommen, so die Höchstrichter. Es sei dem Gesetzgeber zwar unbenommen, "etwa unentgeltliche Grundstückserwerbe im Familienverband anders und günstiger zu behandeln als entgeltliche Erwerbe zwischen Fremden" - aber das "Abstellen auf überholte, weitgehend als Zufallswerte anzusehende Einheitswerte" sei "nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen", heißt es in dem 21-seitigen Erkenntnis.

Dass eine Aktualisierung der Einheitswerte so lange unterlassen worden sei, habe "Verwerfungen und Unstimmigkeiten im Steuersystem" ausgelöst, "die ab einem gewissen Zeitpunkt auch mit Gründen der Verwaltungsökonomie nicht mehr gerechtfertigt werden" könnten, monierten die Höchstrichter in ihrer Entscheidung (G 77/126). Schließlich liegt die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte vier Jahrzehnte zurück. Damit hätten sich über die Zeit "Ungleichheiten multipliziert", sagt auch Notare-Präsident Bittner.

Verkehrswertals Gradmesser

Bei Schenkungen, Erbschaften und Agrar-Übergaben bildet der dreifache Einheitswert die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer - bei der entgeltlichen Veräußerung hingegen fallen 3,5 Prozent des Kaufpreises an Steuer an. Bei den Gerichtsgebühren wird der Verkehrswert herangezogen, bei der Grunderwerbsteuer aber die "Gegenleistung", also etwa der Kaufpreis, der dann oft als Verkehrswert genommen wird, wenn es keine zu krassen Unterschiede gibt. Dass die Grundsteuer selbst weiterhin nach den Einheitswerten berechnet wird, sah der VfGH nicht als problematisch an, da hier alle gleich behandelt werden.

Als künftige Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Schenken, Erben oder Agrarflächenweitergeben könnte man "den Verkehrswert heranziehen und einen Abschlag für Familien einplanen", meinte Claus Staringer vom Institut für österreichisches und internationales Steuerrecht in Wien schon vor geraumer Zeit, das könnten zum Beispiel "30 Prozent des Verkehrswerts" sein. Auch Notaren-Chef Bittner geht davon aus, dass bei der bis 31.5.2014 fälligen Reparatur erst ein begünstigter Familienkreis umrissen und dann "ordentliche Abschläge" definiert werden müssen.

90.000 Immo-Käufe 2011

Der emeritierte Finanzrechtler Werner Doralt hatte auf die Lösung in Deutschland verwiesen, wo die Steuer für Immo-Übernahmen in der Familie nach einem fiktiven Mietwert berechnet wird. "Bei Schenkungen und Erbschaften wird das 12,5-Fache des Jahresmietwerts der Immobilie herangezogen", so Doralt in der "Presse". In der Praxis würde dies etwa die Hälfte des tatsächlichen Verkehrswertes einer Immobilie ausmachen.

Über das gesamte jährliche Immo-Transaktionsvolumen in Österreich kann nur gemutmaßt werden. Allein über die Notartreuhandbank werden pro Jahr 36.000 Fälle abgewickelt in einer Größenordnung von 25 bis 30 Mrd. Euro. Insgesamt wurden 2011 mehr als 90.000 Immo-Käufe ins heimische Grundbuch eingetragen.

Bittner hofft, dass auch die mit 1,2 Prozent recht hohe Eintragungsgebühr "repariert" - nämlich gesenkt - wird. Diese Gebühr ist für die Eintragung von Pfandrechten zu berappen und bemisst sich an der Pfandsumme.

Arbeitsgruppe

Im Finanzministerium ist für die Grunderwerbsteuer-Reform eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Trotz Neuwahlen und Regierungsbildung im Herbst - davor wird sich nicht mehr viel tun - geht man im Ministerium davon aus, dass es bis Mai 2014 eine verfassungskonforme Neuregelung gibt.

Dass womöglich die - vom Justizministerium verantwortete - Überarbeitung der Grundbuchseintragungsgebühr vom Vorjahr ebenfalls verfassungswidrig sein könnte, bestreitet man dort und verweist auf Äußerungen des Verfassungsdienstes: "Wir glauben nicht, dass das beanstandet wird", hieß es aus dem Justizressort. (APA, 21.6.2013)