EU/Bahn/Deutsche Bahn/Deutschland- Konzern könnte öffentliche Gelder zur Quersubventionierung missbrauchen

Berlin - Die EU-Kommission hat der deutschen Bundesregierung wegen der Finanzstrukturen bei der Deutschen Bahn mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Die Behörde sende Deutschland ein Aufforderungsschreiben, für dessen Beantwortung zwei Monate Zeit blieben, teilte sie mit. "Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen oder die Einhaltung des EU-Rechts nicht hinreichend nachgewiesen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen."

Es geht um die finanziellen Verhältnisse zwischen dem Mutterkonzern Deutsche Bahn und mehreren Tochtergesellschaften, die sich etwa um die Infrastruktur kümmern wie die DB Netz und die DB Energie, oder auch die DB Regio für den Regionalverkehr. Alle diese Töchter müssen laut EU Gewinne an den Mutterkonzern abführen. Zugleich werden die Töchterfirmen aber zumindest zum Teil aus Steuermitteln finanziert, weil die Bahn zum Beispiel für das Schienennetz Geld vom Staat erhält.

Kritik an Finanzstruktur

"Das Verbot der Übertragung öffentlicher Mittel vom Infrastrukturbetrieb auf die Verkehrsleistungssparte (oder umgekehrt) wird damit missachtet", macht die Kommission geltend.

Dass der Staat die Infrastruktur oder den öffentlichen Nahverkehr bezuschusst, ist also an sich in Ordnung. Bei der Deutschen Bahn aber kann das Geld über die Holding, so der Vorwurf, in andere Bereiche wandern und damit auch zur Quersubventionierung kommerzieller Schienenverkehrsdienste dienen. Auf diese Weise könnte die Bahn ihre Position auf den Feldern, wo sie im Wettbewerb mit anderen Firmen steht, vor allem beim Personenfernverkehr, durch Subventionen auf unfaire Weise stärken.

Die Kommission fordert, dass diese Möglichkeit in der Finanzstruktur des Konzerns verbaut wird. Zudem verlangt sie, ebenfalls unter Hinweis auf das EU-Recht, die Rechnungsführung von Infrastruktur- und Verkehrsbereich klar zu trennen.

Bei der Aufforderung an die Bundesregierung handelt es sich um die zweite von drei Stufen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens, Stufe drei wäre die Klage in Luxemburg. Die Kommission hat die Aufgabe, die Umsetzung des EU-Rechts zu überwachen. (APA, 20.6.2013)