Die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ist am Mittwoch vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen verabschiedet worden. Einem Beschluss im Plenum noch vor der Sommerpause stehe damit nichts mehr im Wege, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Auch der BZÖ-Abgeordnete Gerald Grosz will dann zustimmen. Vertagt wurde auf Betreiben der ÖVP die Reparatur des Mafiaparagrafen im Strafgesetzbuch.

Mit dem Adoptionsbeschluss trägt Österreich einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs Rechnung. Dieser hatte im Februar die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren als diskriminierend beurteilt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) schickte daraufhin einen Gesetzesentwurf in Begutachtung.

Justizministerin skeptisch

Im Ausschuss ließ Karl ebenso wie die Abgeordneten der ÖVP wenig Euphorie bei der Umsetzung erkennen. Dem Kindeswohl entspreche es am besten, wenn es sowohl eine männliche als auch eine weibliche Bezugsperson als Eltern gebe, sagte die Ministerin.

SPÖ und Grüne traten dagegen für eine volle Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren im Adoptionsrecht ein. Die FPÖ lehnte die Änderung ab, das Team Stronach - im Ausschuss nur beratend vertreten - kündigte Zustimmung im Plenum an. Ebenfalls dafür stimmen will Grosz. Um das BZÖ nicht zu präjudizieren, blieb er der Abstimmung im Ausschuss aber fern. (APA, 19.6.2013)