Wien - "Wir haben einen wichtigen juristischen Erfolg für unsere Mitglieder erzielt. Die in unseren Muster-AGB enthaltenen Haftungsregelungen von Werbeagenturen wurden vom Höchstgericht bestätigt. Danach haftet grundsätzlich der Auftraggeber selbst und nicht die Werbeagentur für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften von Werbemaßnahmen. Nach dem OGH ist es zulässig und branchenüblich, dass Agenturen in ihren AGB auf diesen Haftungsausschluss hinweisen. Damit sind wir rechtlich auf der sicheren Seite", sagt Angelika Sery-Froschauer, Obfrau des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH).

Hintergrund

Im konkreten Fall vor dem Höchstgericht bezog sich die beklagte Werbeagentur darauf, dass die AGB inhaltlich vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation stammen. Der OGH hat diese AGB als branchenüblich und keinesfalls als für den Auftraggeber überraschend beurteilt. "Die Integration der vielfältigen Einzelinteressen ermöglicht es uns nach außen hin in allen fachlichen Angelegenheiten mit einer einheitlichen Stimme zu sprechen", so Sery-Froschauer: "Unsere Werbeunternehmen haben bei der Vertragsgestaltung Rechtssicherheit, wenn sie die vom Fachverband Werbung herausgegebene und empfohlenen AGB verwenden." (red, derStandard.at, 18.6.2013)