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Straßburg/Brüssel - Nach dem Verschieben einer raschen Lösung im Streit um eine Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie, die den automatischen Austausch von Bankdaten über Zinsgewinne in der EU und Drittländern regelt, will die EU-Kommission den Kampf gegen Steuerflucht nun wenigstens auf Behördenebene beschleunigen.

Steuerkommissar Algirdas Semeta präsentierte am Mittwoch seinen Vorschlag für eine revidierte Amtshilferichtlinie. Diese sieht derzeit nur den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten in fünf Einkommensarten vor: Gehälter von Unselbstständigen, Pensionen, Lebensversicherungen, Erträge aus Grund und Boden sowie Aufsichtsratsgebühren. Sie ist auch noch gar nicht umgesetzt. Die Regierungen haben dazu bis 2015 Zeit, müssen vorläufig auch nur Infos zu drei der fünf Einkommensarten austauschen.

Neue Amtshilfe

Semeta will nun in einem Vorgriff schon die neue EU-Amtshilfe in Steuersachen auf den Weg bringen: Diese müsse ausnahmslos alle Einkunftsarten erfassen, sagte er in Brüssel, also auch Dividenden, Gewinne aus Veräußerungen oder Lizenzgebühren oder Tantiemen. Spätestens 2017 soll die Lage neu bewertet werden, bis dahin soll auch die bestehende Einschränkung fallen, dass die Daten für die Behörden auch " verfügbar" sein müssen. Das ganze Vorhaben klingt ein bisschen wie Zukunftsmusik angesichts des Umstandes, dass der Steuerkommissar derzeit Probleme hat, die an ihn gestellten Aufträge in Sachen Bekämpfung der Steuerflucht umzusetzen.

Die Staats- und Regierungschefs haben Österreich und Luxemburg beim EU- Gipfel im Mai weitere sechs Monate eingeräumt, der Ausweitung der Zinsrichtlinie zuzustimmen. Der automatische Austausch von Bankdaten (nicht der Behörden) soll dann nicht mehr nur für Zinsgewinne und natürliche Personen, sondern auch für Dividenden und Treuhandgesellschaften, Trusts, verpflichtend sein.

Schweiz-Dilemma

Semeta erinnerte die Finanzminister von Österreich und Luxemburg daran, dass sie einhalten müssten, was Regierungschefs ihnen vorgeben. Ungeachtet dessen will der bereits nächste Woche mit der Schweiz und weiteren vier europäischen Drittstaaten über den automatischen Infoaustausch verhandeln. Sein Problem: Basis dafür sind die Pläne der erweiterten Zinsrichtlinie, die aber in der EU selber eben noch nicht gilt. Für Österreich gelten fürderhin noch Quellensteuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein, die dem Finanzministerium in Wien Steuern auf Zinsgewinne ohne Informationsaustausch zu Konteninhabern bringen. (Thomas Mayer, DER STANDARD; 13.6.2013)