Frankfurt am Main - Der Sekundenschlaf eines Bankmitarbeiters hat zu einem verhängnisvollen Fehler geführt: Weil der Mann dabei auf die Taste "2" seiner Computertastatur kam, wurde der Zahlungsbeleg eines Pensionisten in Höhe von 62,40 Euro in 222.222.222,22 Euro geändert.

Eine Kollegin übersah den Fehler bei der Überprüfung von Belegen. Später fiel die hohe Überweisung bei einer systeminternen Überprüfung doch noch auf und wurde korrigiert. Dennoch kündigte die Bank die betroffene Sachbearbeiterin. Das geschah allerdings zu Unrecht, wie das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Montag urteilte.

Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung

Die Frau hatte seit 1986 bei der Bank gearbeitet. Am 2. April überprüfte sie nach Angaben des Gerichts 603 Belege innerhalb von weniger als 1,4 Sekunden, 105 Belege innerhalb von 1,5 bis drei Sekunden und nur 104 Belege in mehr als drei Sekunden. Dabei übersah sie den fehlerhaften Beleg, den ihr nicht für die Prüfung des Betragsfeldes zuständiger Kollege verursacht hatte. Der Arbeitgeber warf ihr daraufhin vorsätzliche Täuschung vor - sie habe die Belege ohne Prüfung freigegeben. (APA, 10.6.2013)