Die Freisprüche von fünf Beschuldigten im Wiener Neustädter Tierschützerprozess bleiben nicht rechtskräftig: Das Wiener Oberlandesgericht hat der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stattgegeben und die Freisprüche von fünf der 13 Beschuldigten aufgehoben. Es geht um die Anklagepunkte Nötigung, Tierquälerei, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das bestätigte das Oberlandesgericht auf derStandard.at-Anfrage.

Das Landesgericht Wiener Neustadt wird über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchführen müssen. Es wird jedoch eine andere Richterin mit dem Fall betraut werden. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

Balluch: "Demokratiegefährdend"

Der Entscheid sei "demokratiegefährdend", sagte VGT-Obmann Martin Balluch, ehemals Hauptangeklagter in dem Verfahren, am Montagnachmittag. Das OLG habe maximal negativ entschieden und sei jeder Berufung der Anklagebehörde gefolgt. Er selbst zähle nicht zu den fünf Betroffenen. (Maria Sterkl, derStandard.at, 10.6.2013)