Die Idee für das Gesetz zur Überwachung der Auslandsgeheimdienste entstand Ende der 1970er Jahre als Reaktion auf die Aufarbeitung der Watergate Affäre. Der republikanische Präsident Richard Nixon hatte während seiner Amtszeit wiederholt Bundesbehörden missbraucht, um an Informationen über seine politischen Gegner zu kommen. 1974 musste er deshalb zurücktreten. Um derartige Kompetenzüberschreitungen in Zukunft zu vermeiden, sollte ein Regelwerk geschaffen werden, das einerseits die Privatsphäre der US-Bürger schützt und gleichzeitig aber auch die nationale Sicherheit der USA berücksichtigt – der "Foreign Intelligence Surveillance Act" (FISA) war geboren.

Kontrolle der Geheimdienste

Es war im Mai 1977 als der demokratische Senator Ted Kennedy, der jüngste Brüder von John F. und Robert Kennedy, ein Gesetzes vorstellte, das ziemlich genau 35 Jahre später erneut Schlagzeiten machen sollte. Vergangene Woche wurde bekannt, dass der US-amerikanische Geheimdienst National Security Agency (NSA) auf ein riesiges Datenkonvolut von US-Bürgern und Nicht-US-Bürgern zugreifen darf. Die juristische Basis für das Vorgehen der Geheimdienste liefert der FISA, der 1978 mit der Unterschrift von Präsident Jimmy Carter in Kraft getreten war.

Das Gesetzeswerk regelt die Bedingungen unter denen die physische und elektronische Überwachung von Nicht-US-Bürgern eingeleitet werden kann, wenn diese für die nationale Sicherheit der USA relevant sind. In den Anfangsjahren waren US-Bürger von der Überwachung ausgeschlossen – der 4. Verfassungszusatz schützt US-Bürger vor staatlichen Übergriffen. Im Laufe der Zeit wurden allerdings auch mehr und mehr Ausnahmen hinzugefügt, die unter bestimmten Umständen auch die Überwachung von US-Bürgern ermöglicht.

Vom Patriot Act bis zu Obamas Amtsübernahme

Die erste relevante Ausweitung der Kompetenzen unter FISA geschah 2001, als unter dem Eindruck der Angriffe auf das World Trade Center der "Patriot Act" in Kraft trat. Dieses Gesetzt weitete unter dem Argument der Terrorbekämpfung die Zugriffsmöglichkeiten von Geheimdiensten massiv aus.

Zu einer weiteren Stärkung der Geheimdienstbefugnisse kam es 2007, als mit dem Protect America Act, die Überwachung von US-Bürgern im Ausland möglich wurde. Auch nach der Wahl Barack Obamas zum Präsidenten gab es keine Einschränkungen des FISA. 

Das geheime Gericht

Die konkreten Überwachungspläne müssen von dem zugehörigen Gericht, dem Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) abgesegnet werden. Das Gericht tagt in einem schwer bewachten und fensterlosen Raum im Justizministerium in Washington. Ihm gehören insgesamt elf Bundesrichter an. Drei von ihnen müssen aus der Nähe von Washington kommen und einer der Richter ist jeweils in Bereitschaft. So soll die Funktionsfähigkeit des Gerichtes  zu jeder Tages- und Nachtzeit garantiert sein, berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Samstagsausgabe.

Ein Bericht und viele Geheimnisse

Der FISC erstattet dem US-Kongress einmal jährlich über seine Tätigkeiten Bericht, muss dabei allerdings lediglich mitteilen, wie viele Überwachungsansuchen genehmigt wurden. Vergangenes Jahr habe es insgesamt 1.856 FISA-Ansuchen gegeben, berichtet die New York Times. Das entspricht einem Anstieg von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wie viele davon abgelehnt wurden ist nicht bekannt. Die aktuellsten Zahlen diesbezüglich stammen aus dem Jahr 2005: Damals sind lediglich eine Handvoll von insgesamt 18.761 Anfragen nicht genehmigt worden.

Die durch Recherchen des Guardian bekannt gewordene Weitergabe von Verbindungsdaten des US-Telefonanbieters Verizon an den Geheimdienst NSA war durch dieses Gesetz gedeckt und auch vom FIS-Gericht genehmigt. Auch der Zugang zu den Servern von neun US-basierten Internetfirmen soll über FISA juristisch gedeckt sein. Die Technologiefirmen hätten der NSA aufgrund von FISA-Anfragen Zugang zu ihren Daten gewähren müssen, wie die New York Times berichtete. (mka, derStandard.at, 10.6.2013)