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Mitmeinen einmal anders: Professorinnen fassen in der Grundordnung der Uni Leipzig künftig alle Geschlechter.

Foto: apa/friso gentsch

Leipzig – "Professor/Professorin", "Professor/in", "Professor_in", "Professor (m/w)" – mit Varianten der geschlechtersensiblen Ansprache beschäftigen sich vor allem Hochschulen seit geraumer Zeit. Die Universität Leipzig hat nun ihre sogenannte Grundordnung, eine Art Uni-Verfassung, verweiblicht: Statt der bisher gängigen Schrägstrich-Variante soll künftig überall die weibliche Personenbezeichnung stehen, berichten die "Unabhängige Deutsche Universitätszeitung" und die "Leipziger Volkszeitung": Mit "Professorin" können künftig auch Männer gemeint sein, "Dozentinnen" umfasst sowohl männliche als weibliche Personen.

Nach zahlreichen Medienberichten präzisierte die Universität Leipzig allerdings, dass dies nur für den Text der Grundordnung gelte. In den Medienberichten war dagegen von einem "generischen Femininum" an der gesamten Universität die Rede. In einer Richtigstellung auf der Webseite der Universität heißt es nun: "Da bei der umfangreichen Berichterstattung zur neuen Grundordnung der Universität ein klares Missverständnis zu Tage getreten ist, sei an dieser Stelle festgehalten: Der erweiterte Senat der Universität Leipzig hat beschlossen, in der Grundordnung – und nur in diesem Dokument – statt der üblichen, meist männlichen Form, in der sich die weibliche Schreibweise mit einer Fußnote begnügen muss – umgekehrt vorzugehen."

Fußnote verweist auf "mitgemeintes Geschlecht"

Ebenfalls in einer Fußnote hält die neue Regelung nun fest: "In dieser Ordnung gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. Männer können die Amts- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in grammatisch maskuliner Form führen."

Die entsprechende Änderung wurde im Senat der Uni beschlossen und vom Rektorat bereits bestätigt. Wenn das sächsische Wissenschaftsministerium die Änderung nicht innerhalb von vier Monaten untersagt, tritt die Regelung in Kraft.

Die Änderung dürfte laut "Universitätszeitung" weniger feministischer Durchsetzungskraft zu verdanken sein als vielmehr einem Zufall: Da bei der Debatte um die Neufassung der Grundordnung einige Senatsmitglieder die Schrägstrich-Variante "Professor/Professorin" kritisiert und JuristInnen eingeworfen hatten, dass dies die Lesbarkeit hemme, kam es zu einer langen Diskussion. Um diese zu beenden, schlug ein anwesender Physikprofessor die Verwendung der weiblichen Form in der Grundordnung vor – und hatte damit Erfolg.

Überraschung beim Gleichstellungsbeauftragten

Der Senat stimmte der Einführung des sogenannten generischen Femininums zu, was selbst den Gleichstellungsbeauftragten der Uni überraschte. "Ich hätte niemals gedacht, dass der erweiterte Senat das beschließt", so Georg Teichert gegenüber Spiegel Online. "Denn bei anderen Themen zur Familienfreundlichkeit und Frauenförderung ist er sonst eher behäbig." (red, dieStandard.at, 6.6.2013)