Fragen und Antworten zu den sich ums Hochwasser in Österreich drehenden Themen Schadenszahlungen, Arbeitsferien, der richtigen Versicherungspolizze und ob auch das Auto geschützt ist.

Wer bekommt Hilfe beim Katastrophenfonds der Länder?

Hilfe gibt es für Private und Unternehmen vom Katastrophenfonds der Länder. Es gibt aber keine bundesweite Regelung, von Land zu Land sind die Kriterien und Beihilfensätze sehr unterschiedlich. Einen Rechtsanspruch auf Hilfe gibt es nicht. "Eine Zumutung", wie Wirtschaftsforscher Franz Prettenthaler vom Forschungszentrum Joanneum Research in Graz im Gespräch mit derStandard.at betont.

Auf jeden Fall können Geschädigte hier Geld zur Deckung der Hochwasserfolgen beantragen. Privatpersonen können einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds direkt bei ihrer Gemeinde stellen. Je nachdem, in welchem Bundesland ein Schaden entsteht, sprich wo ein Haus steht, wird man entschädigt. Und das schwankt zwischen 25 und 50 Prozent. Der Bund zahlt prinzipiell 60 Prozent des Landes-Betrages dazu.

Wer im Schadensfall Geld von der Versicherung bekommt, dem wird dieser Betrag von der Entschädigungssumme des Katastrophenfonds abgezogen.

Was tun vom Hochwasser betroffene Unternehmen?

Für Betriebe, die besonders von der derzeitigen Hochwasserkatastrophe betroffen sind, gibt es die Möglichkeit mittels Kurzarbeit kurzfristige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Und das auf unbürokratische Art und Weise, heißt es aus dem Ministerium auf derStandard.at-Anfrage. Etwa, wenn der Betrieb unter Wasser steht, Aufträge ausfallen oder Zulieferungen nicht möglich sind. Die Mittel dafür werden aber nicht aufgestockt.

Konkret geht es dabei um die normale Kurzarbeitshilfe, die auch bei sonstigen Schwierigkeiten eingesetzt werden kann. Dabei wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer reduziert, die entfallene Entlohnung wird großteils ausgeglichen. Zumindest 90 Prozent des Normallohns sollten die Beschäftigten bekommen, so das Ziel. Wenn zum Beispiel die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert wird, zahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) für die entfallene Hälfte das halbe Arbeitslosengeld als Kurzarbeitsunterstützung. Weitere Hilfen können von den Sozialpartnern vereinbart werden. Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser oder vergleichbaren Schadensereignissen ist die Verständigung des AMS unmittelbar nach Eintritt des Ereignisses und eine Vereinbarung auf betrieblicher Ebene erforderlich, betont das AMS.

Was deckt meine Haushalts-Versicherung ab?

Seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 hat sich bei den Eigenheim- und Haushalts-Versicherungen viel getan. So sind auch Hochwasserschäden abgedeckt. Allerdings ist der Basisschutz mit wenigen Tausenden Euro Entschädigungssumme, je nach Anbieter, relativ gering. Durch kostenpflichtige Zusatzpakete kann diese Summe ausgeweitet werden.

Kann die Entschädigungssumme begrenzt sein?

Inwieweit der Schaden dann auch gedeckt wird, hängt von der Lage des Grundstückes ab und der Gesamtschadenssumme des Ereignisses. Viele Versicherer reduzieren ihr Risiko, indem sie ihre maximale Entschädigungssumme aus einem einzelnen Ereignis – etwa dem aktuellen Hochwasser – auf 30 Millionen Euro begrenzen. In diesem Fall bekommen die Versicherten weniger Geld als in Aussicht gestellt, da die Mittel begrenzt sind und anteilsmäßig für alle gekürzt werden.

So verursachte das Hochwasser des Jahres 2002 laut dem Versicherungsverband einen Gesamtschaden von knapp drei Milliarden Euro. Die versicherten Schäden beziffert er aber nur auf 420 Millionen Euro.

Kann ich mich in einem Hochrisiko-Gebiet schützen?

Heikel wird es vor allem bei älteren Versicherungsverträgen. Sie warten meist nicht mit Hochwasserschutz auf. Zudem bieten einige Versicherer in besonders gefährdeten Gebieten nur den Basisschutz an. In diesem Fall muss man ohne großen Schutz auskommen. Ob man in einem Hochwasser-Risikogebiet lebt und wie hoch die Pegelstände gerade sind, kann man von einer gemeinsamen interaktiven Grafik des Gesundheitsministeriums und des Versicherungsverbandes ablesen. Verschiedene Zoom-Einstellungen zeigen einem, wie überschwemmungsgefährdet Haus oder Grundstück sind.

Was, wenn ich nicht oder verspätet zur Arbeit komme?

Diese Arbeitsverhinderung ist laut AK und ÖGB kein Entlassungsgrund. Es handelt sich um einen "Dienstverhinderungsgrund". Man muss aber alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen, und man muss den Arbeitgeber von den Problemen informieren. Wenn in Folge des Hochwassers der Kindergarten oder die Schule geschlossen bleiben, und Eltern die Betreuung ihrer Kinder übernehmen oder Zeit für die Organisation der Betreuung brauchen, dann stellt dies selbstverständlich auch einen berechtigten Hinderungsgrund dar, so die AK. In diesem Fall bestehe Entgeltpflicht.

Ist Hilfestellung ein Grund vom Dienst fern zu bleiben?

Will jemand allerdings zum Schutz des eigenen Eigentums oder des Eigentums der Familienmitglieder der Arbeit fernbleiben, so kann dies mit der Verpflichtung zur Arbeit zu erscheinen kollidieren. Dies sei im Einzelfall zu prüfen, so die AK.

Wer nicht selbst betroffen ist, sich aber freiwillig zu Hilfsdiensten wie Aufräumarbeiten meldet, muss diese Abwesenheit vorher mit dem Dienstgeber vereinbaren und Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.

Gibt es finanzielle Konsequenzen?

Wer wegen des Hochwassers nicht zur Arbeit kommen kann, hat als Angestellter keine finanziellen Konsequenzen zu fürchten (geregelt im Paragraf 8 Angestelltengesetz, Anm.) Bei Arbeitern besteht nur dann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Wenn allerdings der Betrieb des Arbeitgebers im Zuge der Überschwemmung einer ganzen Region betroffen ist, und daher nicht gearbeitet werden kann, so ist der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht enthoben. Dieses Ereignis sei nicht der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen, daher bestehe keine Entgeltfortzahlungspflicht gemäß Paragraf 1155 ABGB, so die AK.

Ist mein Auto durch eine Kfz-Versicherung geschützt?

Von den Wassermassen gefährdet sind auch Menschen und Autos. Unfall- und Kfz-Versicherungen leisten hier Abhilfe. Beschädigte Autos sind meist im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung geschützt. Eine Haftpflicht-Versicherung allein reicht aber nicht. Zudem erlöscht der Schutz, wenn Fahrer bewusst in Hochwasser-Gebiete fahren oder durch das Starten des nassen Autos einen Motorschaden verursachen.

Was im Haus sollte als Erstes gerettet werden?

Auch wenn man nicht weiß, ob man ausreichend versichert ist bzw. gerade im Hotline-Dschungel unterzugehen droht, kann man sich zum Teil selbst aus dem Sumpf ziehen. So sollte man wichtige Dokumente wie Reisepässe, Verträge oder Sparbücher in Sicherheit bringen und notfalls bei sich tragen. Auch elektronische Geräte sollen – wenn möglich – in einen höher gelegenen Gebäudeteil gebracht werden. Schäden sollten mit Fotos oder Videos dokumentiert werden. Erster Ansprechpartner am Tag danach sollte der Versicherungsberater sein.

Darf ich Schäden notfalls selbst reparieren?

Heikel wird es, wenn man den Schaden vor Ort selbst beheben will. Wurde eine Tür beschädigt – etwa durch Wasser oder Geröll – dann sollte man sie nur im Ausnahmefall auf eigene Faust ersetzen. Sollte akute Einbruchsgefahr herrschen, steht einem das natürlich zu. Eine Schlafzimmertür oder eine Kellertür sollte aber nicht selbst repariert werden, damit der Schadensverlauf für die Sachverständigen klar nachvollziehbar bleibt.

Was sollte ein privater Notfallplan beinhalten?

Für einen Notfallplan hilft eine Broschüre des Versicherungsverbands, die Schutzmaßnahmen aufzeigt. Darin wird aufgeschlüsselt, welches Material wo angebracht werden sollte. Häuslbauer sollten etwa bei einem Keller auf die Dichtheit achten. Aber auch weniger bekannte Sicherheitseinrichtungen wie der Pumpensumpf werden vorgestellt. Das ist ein Behälter oder ein Raum, wo im Falle von Überschwemmungen Wasser hingeleitet werden kann.   

Welche Wetterphänomene kamen den Versicherern jüngst besonders teuer?

Wasser, ob als Flut, Schnee oder Windbegleiter, ist seit 2002 für die meisten Schäden verantwortlich. Das Hochwasser 2002 zog rund 420 Millionen Euro an versicherten Schäden nach sich. 2005 waren es sogar drei, dafür aber kleinere Hochwasser mit 150 Millionen Euro Schaden. Schnee sorgte im Winter 2005/06 für Schadenszahlungen in Höhe von rund 250 Millionen Euro. Das Jahr 2007 wartete mit dem Orkan Kyrill und weiteren Stürmen mit versicherten Schäden in Höhe von über 330 Millionen Euro auf. 2008 waren es die Stürme Paula und Emma, die 280 Millionen Euro kosteten. 2009 wiederum zahlten die Versicherungen in Österreich 574 Millionen Euro an ihre Kunden für Unwetterschäden aus. (Regina Bruckner, Hermann Sussitz, derStandard.at, 3.6.2013)