Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer hat vor einer Verwässerung und vor Abschwächungen der Datenschutzreform in der EU gewarnt. Beim EU-Justizministerrat am 6. Juni würden Verschlechterungen beim Datenschutz nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Wirtschaft drohen. Es sei daher ein "gutes Signal des österreichischen Kanzleramts", mittels eines "Generalvorbehalts den Druck auf mehr Rechte im Internetzeitalter zu legen", so Weidenholzer am Dienstag in Brüssel.

Auskunftsrecht

Bedenklich sind für den Mandatar vor allem die Ratsvorschläge hinsichtlich des Auskunftsrechts. "Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Auskunftsrecht aufgeweicht wird. Als Bürger habe ich einen Anspruch, jederzeit und kostenfrei über die Speicherung und Verwendung meiner Daten Auskunft zu erlangen." Statt bürokratischer Hürden müsse es vielmehr einen Ausbau des Auskunftsrechts geben. Notwendig wäre hier auch eine Angabe zur Rechtsgrundlage, wie dies im österreichischen Datenschutzgesetz schon der Fall sei.

Einmalige Chance

Es gebe jetzt die einmalige Chance, die 20 Jahre bestehenden Regelungen zum Datenschutz auf die Bedingungen des Internet anzupassen. So habe beispielsweise die Hotellerievereinigung davor gewarnt, in Google bezahlte Anbieter vor "tatsächlichen" Suchergebnissen darzustellen, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung ist. "Google hat als US-amerikanisches Unternehmen hier firmeninterne Regeln aufgestellt. Jetzt geht es darum, selbst aktiv zu werden und europäische Regeln aufzustellen", so Weidenholzer. "Es kann nicht sein, dass Google darüber entscheidet, welche Produkte uns angeboten werden und welche nicht. Das ist nicht im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes. Als Konsument steht mir ein Recht auf Wahlfreiheit zu, das mir Google nicht nehmen darf", so der Abgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz ist.

Vorbehalt

Österreich hat einen generellen Vorbehalt gegen die ersten vier Kapitel mit insgesamt 37 Artikeln des EU-Datenschutzpakets eingelegt. Kritisiert wird dabei u.a., dass aus der verpflichtenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Firmen ab 250 Mitarbeitern lediglich eine Option geworden sei. Außerdem gibt es Bedenken gegen Datenhändler, die Datensätze verschiedenen Ursprungs zu persönlichen Profilen zusammenführen. Es handelt sich um Adressverlage, Kreditschutzverbände oder Bonitätsauskunftsbüros, die im organisierten Handel mit personenbezogenen Daten tätig sind. Befürchtungen gibt es schließlich über den "freien Fluss personenbezogener Daten", der "unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schutz des Individuums betreffend die Verarbeitung seiner persönlichen Daten nicht beschränkt oder verboten wird".

Am Dienstag hat auch der Deutsche Journalisten-Verband die Berliner Regierung aufgefordert, sich auf allen EU-Ebenen gegen den von der Ratspräsidentschaft vorgelegten Änderungsentwürfen der geplanten Verordnung zum Datenschutz auszusprechen. Der Entwurf durchlöchere jeden eigenständigen Schutz der Datenverarbeitung zu ausschließlich redaktionellen Zwecken. (APA, 28.5.2013)