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Ob ein Stockbett ein Jugendbett ist, wird noch zu klären sein.

Foto: AP Photo/Frank Augstein

Kassel - Kindern von Hartz-IV-Empfängern steht in Deutschland ein Jugendbett zu. Das hat das deutsche Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Die Anschaffung eines Jugendbetts muss demnach nicht aus dem Regelsatz des Hartz-IV-Empfängers geleistet werden, sondern wird als zusätzliche Leistung ausbezahlt.

Nach der Geburt eines Kindes erhalten Hartz-IV-Empfänger eine sogenannte Erstausstattung als zusätzliche Leistung. Das soll die notwendigen Anschaffungen für Babys und Kleinkinder abdecken - beispielsweise Möbel und Kleidung. Später anfallende Kosten sind aus den Hartz-IV-Leistungen der Eltern zu bezahlen.

Bett ist Bett

Eine alleinerziehende Mutter aus Freiburg hatte nun vor Gericht geltend gemacht, dass auch das erste Jugendbett zu einer solchen Erstausstattung zählen sollte. Ihr mittlerweile sechsjähriger Sohn war mit drei Jahren seinem Kinderbettchen entwachsen. Das zuständige Jobcenter - vergleichbar mit dem österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) - wollte ihr diese zusätzliche Leistung nicht zugestehen. Klagen vor dem Sozialgericht und auch eine Berufung vor dem Landessozialgericht blieben ebenfalls erfolglos. Das Landessozialgericht argumentierte, ein neues Bett sei nicht notwendig, schließlich gebe es ja schon ein Bett. Und ein Jugendbett habe dieselbe Funktion wie ein Kinderbett, denn "beide dienen als Bett dem Grundbedürfnis zu schlafen". Der Bedarf für ein neues Bett sei lediglich entstanden, weil das Kind gewachsen sei.

Höhe der Leistung nicht definiert

Erfolg hatte die Mutter erst am höchsten deutschen Sozialgericht - dem Bundessozialgericht in Kassel. Weil ihr Sohn aber nicht so lange auf ein neues Bett warten konnte, bis die deutschen Bürokratiemühlen gemahlen hatten, kaufte die Klägerin ein Bett für 272,25 Euro. Ob sie diesen Betrag auch zurückerstattet bekommt, ist noch ungewiss, denn wie viel ein Jugendbett kosten darf, hat das Gericht nicht definiert. (red, derStandard.at, 24.5.2013)