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Die STANDARD-Serie "Zasterfahndung", in der Leser ihre Erfahrungen mit dem Gebühreninkasso des ORF schildern, stößt auf reges Interesse. Zumeist klage "Fahndungsopfer" über bürokratische Hürden, die im Zusammenhang mit den Ermittlungsmethoden des Gebühreninkassoservices gemacht wurden. Die häufigste Fragestellung dürfte aber vor allem die Nichtklientel des Gebühreninkassoservices (GIS) interessieren: "Kann da einfach ein GIS-Prüfer in mein Haus eindringen und die ganze Bude auf den Kopf stellen?", fragt etwa ein Leser in derStandard.at/Etat.

"Weder noch, beruhigt Christian Kopff vom GIS: "Wenn ein Außendienstmitarbeiter nicht ausdrücklich hereingebeten wird, hat er am Absatz kehrtzumachen." Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Betretungsrecht. Allerdings bleibt die Ablehnung – wenn auch die Auskunftspflicht verweigert wird – nicht ohne Folgen: Dann flattert nämlich in den nächsten Wochen ein eingeschriebener Brief ins Haus, in dem nach etwaigen anmeldepflichtigen Rundfunkgeräten gefragt wird. Diesem Auskunftsbegehr müsse man laut Rundfunkgesetz entsprechen.

Pflicht zur Wahrheit

Und zwar wahrheitsgemäß, andernfalls werde Anzeige erstattet, und es könne, so Kopff, "im Extremfall" zu einem Strafverfahren kommen: "Wenn die GIS nicht erfahren kann, ob in einer Wohnung Rundfunkempfangsanlagen vorhanden sind, schalten wir die Bezirksverwaltungsbehörde ein." Im letzten Jahr seien es insgesamt rund 150 Anzeigen gewesen, berichtet Kopff. Der Firmenphilosophie entspreche das legalisierte Vorgehen allerdings nicht: "Wir wollen informieren und nicht drohen." "Frei erfunden" seien jedenfalls Geschichten von aufgebrochenen Türen und Polizeiaufmarsch. Und sogar wer an der Eingangstür geständig ist, habe nichts zu befürchten, meint Kopff. (prie/DER STANDARD; Printausgabe, 22.7.2003)