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Ganz genauso wie die Originale dürfen die Imitate laut Schweizer Gericht nicht aussehen. Wie anders sie sein müssen, darüber wird wohl noch der eine oder andere Streit ausgefochten werden.

Foto: AP/Bonn-Meuser

Der Kaffeekapsel-Streit zwischen Nespresso und dem Schweizer Diskonter Denner zieht sich nun schon seit einigen Jahren dahin. Nespresso und Nestle haben etwas dagegen, dass Denner Nespresso-kompatible Kapseln verkauft. Nun wurde laut NZZ ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Handelsgericht St. Gallen hat entschieden, dass es zwischen den Originalprodukten von Nespresso und den Kopien aus dem Hause Denner keine Verwechslungsgefahr gibt. Die Richter sehen deshalb auch keinen Grund, Denner den Verkauf seiner Produkte zu untersagen.

Das St. Galler Gericht habe aber bestätigt, dass die von Nespresso für die Originale geltend gemachte Formmarke Bestand habe. Diskonter Denner hatte argumentiert, die konische Form der Nespresso-Kapsel sei "technisch notwendig". Kopisten müssen also zukünftig dafür sorgen, dass ihre Kapseln den Originalen nicht zu ähnlich sehen. Die von Denner in Verkehr gebrachten Produkte genügen dieser Vorgabe. Die Imitate weisen für die Richter genug Unterscheidungsmerkmale auf und verletzen die Markenrechte von Nespresso nicht. Die Frage, wie anders eine Kapsel aussehen muss, damit sie anders genug ist, wurde laut NZZ nicht abschließend beantwortet.

Nespresso werde sich die weiteren Schritte nun überlegen, erklärte Daniel Weston, Leiter der Rechtsabteilung von Nestlé Nespresso SA.  Auch wenn das Urteil einige Klarheit in den schon lange währenden Markenrechtsstreit gebracht habe, endgültigen Frieden werde es im Kaffeekapselkrige wohl nicht bringen, heißt es in dem Bericht. Nespresso nutzt nicht nur das Markenrecht, um sich gegen Nachahmer zu wehren, sondern auch rund 1700 auf sein Kapselsystem bezogene Patente. An dieser Front seien derzeit noch einige Rechtsfälle im Laufen. (red, derStandard.at, 22.5.2013)