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Bettina Wulff will weiter gegen Google vorgehen.

Foto: Reuters

Der Rechtsstreit von Bettina Wulff, Frau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, gegen Google geht weiter. Wulff hatte den Konzern wegen verleumderischer Suchergebnisse und der Kombination ihres Namens mit Rotlichtbegriffen bei der Autocomplete-Funktion geklagt. Letzteres erfolglos. Ein aktuelles Urteil gibt der Klage nun neuen Rückhalt.

Erfolg bei "Scientology" und "Betrug"

Wulffs Anwalt Gernot Lehr geht von einem Verhandlungstermin im Herbst aus, sagte er dem Handelsblatt. Hintergrund ist ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von vergangener Woche. Ein Unternehmer hatte Google geklagt, da bei seinem Namen die Suchbegriffe "Scientology" und "Betrug" vorgeschlagen wurden. Der BGH hatte daraufhin entschieden, dass die vorgeschlagenen Suchwort-Ergänzungen im Einzelfall rechtswidrig sein können und gelöscht werden müssen.

Autocomplete-Funktion nicht bewusst

Googles Argumentation bei der Autocomplete-Funktion: die Vorschläge werden nicht bewusst gesetzt, sondern spiegeln die Suchanfragen der Nutzer wider. Laut Bericht hat das Unternehmen bislang fünf solche Verfahren in Deutschland gewonnen. Das Urteil des BGH könnte nun richtungsweisend für zukünftige Fälle sein. (red, derStandard.at, 21.5.2013)