Wien - Österreichische Banken müssen künftig bekanntlich einen Sanierungsplan in der Schublade liegen haben. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) prüft diesen und darf bei Instituten präventiv eingreifen. Und zwar dann, wenn deren Eigenmittel unter 8,625 Prozent, bzw. deren hartes Kernkapital unter 5 Prozent fällt. Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage der Bank signifikant verschlechtert und die FMA vermutet, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden die Kontrollore Maßnahmen anordnen dürfen.

Das sieht das "Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz" (BIRG) gemeinsam mit einer Novelle des Bankwesengesetzes vor: Heute Dienstag passierte es den Ministerrat. Das BIRG schreibt Banken weiters vor, in einem Abwicklungsplan für den Notfall Maßnahmen für eine geordnete Abwicklung oder Reorganisation des Instituts festzuschreiben. Diese Pläne müssen jährlich aktualisiert werden, die FMA kann Verbesserungen verlangen. Bis 1. Juli 2014 müssen rund 150 große Banken und Gruppen die Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen, bis 1. Juli 2015 müssen alle anderen Institute folgen.

Mehr Stabilität

Finanzstaatssekretär Andreas Schieder zeigte sich im Ö1-Morgenjournal froh, dass das nun komme, weil es wesentlich mehr Stabilität schaffe. Worauf man nun noch warte, seien Abwicklungsfonds, über die gerade auf EU-Ebene diskutiert werde. Das Gesetz sei jedenfalls ein klares Signal, dass der Staat aus den Bankpleiten gelernt habe, so Schieder im ORF-Radio.

Die Hypo-Alpe-Adria hätte das Gesetzt nicht unbedingt retten können, so Schieder. Diese Frage könne man nicht eindeutig beantworten. Das entscheidende Moment sei damals die Haftung des Landes Kärnten im Ausmaß von 20 Milliarden Euro gewesen. Mit dem Gesetz hätte man, wenn es das damals schon gegeben hätte, aber schon Jahre früher erkannt, wie es um die Hypo-Alpe-Adria bestellt ist.

Warten auf das Bankeninsolvenzrecht

Ein Bankeninsolvenzrecht, das die Beteiligung der Gläubiger und Sparer an der Sanierung einer zahlungsunfähigen Bank festschreiben wird, sind diese Gesetze nicht. Das Bankinsolvenzgesetz wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt, Österreich wartet auf eine gemeinsame Entscheidung der Mitgliedsländer.  (APA/red, derStandard.at, 21.5.2013)