Klagenfurt - Salem N. war nicht der erste Asylwerber in Kärnten, der mit zugenähtem Mund ins Klinikum Klagenfurt gebracht wurde. Schon vor drei Jahren war es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen, sagt der Vorstand der Psychiatrie am Klinikum Klagenfurt, Herwig Oberlerchner: "Wenn Asylwerber zu solch einem drastischen Mittel greifen, um auf sich aufmerksam zu machen, ist das ein Akt extremer Verzweiflung." Weil eine Selbstgefährdung vorlag und der Asylwerber weder essen noch trinken konnte, habe man nach dem Unterbringungsgesetz handeln und die Nähte sofort entfernen müssen.

Für Asylanwalt Farhad Paya stellt sich im Fall Salem N. die Frage unterlassener Hilfeleistung seitens der Quartiergeberin des Asylheims Felsenkeller. Denn zwischen der Selbstverletzung und dem Einschreiten der Polizei, die dann auch die Rettung verständigt hatte, vergingen etliche Stunden. Zudem hatte die Quartiergeberin zuerst weder einen zuständigen (Amts-)Arzt noch die Rettung gerufen. "Sie hat die EU-rechtliche Verpflichtung auf die körperliche Unversehrtheit der ihr anvertrauten Asylwerber zu achten", so Paya. Demnach müsste die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden.

Keine akute Gefahr

Laut Flüchtlingsreferat sei es die Entscheidung der Heimleitung, welches Exekutivorgan sie als Ersthilfe beiziehen wolle, sagt Flüchtlingsreferentin Barbara Payer, ehemalige Sachbearbeiterin im Büro von Exlandeshauptmann Gerhard Dörfler. Es habe keine akute Gefahr gegeben, denn der Asylwerber habe trotz zugenähten Mundes sprechen können.

Es habe auch nie Beschwerden über Missstände aus und über den Felsenkeller gegeben. Es gebe auch wöchentliche Kontrollen. Als Regionalbetreuerin fungiert eine Perserin. Das Flüchtlingsreferat sei Freitagabend von der Heimleiterin verständigt worden, nachdem die Heimleiterin ebenfalls erst abends Salem N. zu Gesicht bekommen habe. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 17.5.2013)