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Vernon Bowmans Widerstand stieß auf großes Medienecho.

Foto: Reuters/Reed

Der Rechtsstreit Gentechnik-Gigant Monsanto gegen den 75-jährigen Bauern Vernon Hugh Bowman galt vielen als Kampf David gegen Goliath. Auch international schlug der Kampf des widerborstigen Mannes gegen den Saatgutmulti hohe Wellen: Vernon Hugh Bowman weigerte sich, sich von Monsanto vorschreiben zu lassen, wie er mit erworbenem Saatgut umzugehen hat.

Der Hintergrund ist bekannt: Bowman hat zu Jahresbeginn von Monsanto gentechnisch verändertes Saatgut für Sojabohnen gekauft. Damit verbunden war ein Vertrag mit dem Saatgutgiganten, der besagt, dass nichts von dieser Ernte als Saatgut für die nächste Aussaat verwendet wird. Dieser Standard-Vertrag stellt sicher, dass die Bauern jedes Jahr neues Saatgut kaufen.

Saatgut aus zweiter Generation

Für die zweite Aussaat Ende Juni konnte oder wollte sich der Farmer aus dem Südwesten Indianas das teure Monsanto-Saatgut aber nicht mehr leisten. So fuhr er zur nächsten Genossenschaft, um aus den überschüssigen Ernteresten aller Farmer günstigeres Saatgut zu kaufen. So wie es sein Großvater auch schon gemacht hat. Dieses Saatgut aus zweiter Generation kaufte Bowman und vermehrte es anschließend auf konventionelle Art weiter.

In den Silos ist heute keine bunte Mischung unterschiedlicher Hersteller mehr zu finden, auch hier liegen an die 90 Prozent Samen von Monsanto. Bowman hat dadurch also auch geerntete Sojabohnen von Monsanto erneut ausgesät.

Das rief den Konzern auf den Plan. Ein Gericht verdonnerte Bowman und viele andere kleine Bauern zu einer Strafzahlung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Landwirten zahlte Bowman die 84.000 Dollar aber nicht. Der 75-Jährige ließ sich auf den Rechtsstreit ein. Das Argument seines Anwaltes: Bowman habe die Saat gekauft. Damit dürfe er machen was er wolle. Natürlich dürfe man mit etwas Gekauftem machen was man wolle, bestätige damals auch der Jurist, der Monsanto vertrat - aber man dürfe es eben nicht kopieren und damit den Hersteller vom Markt verdrängen.

Patentschutz nicht abgelaufen

Bauer Bowman zeigte sich damals unverzagt: Sein eigentlicher Triumph sei es, dass der Oberste Gerichtshof seinen Fall überhaupt anhört. Auf seine Seite schlugen sich die Höchstrichter allerdings nicht: Der Oberste Gerichtshof der USA entschied am Montag einstimmig, dass Bowman gegen ein vom Konzern geführtes Patent verstoßen hat. Dieses verbietet eben die Aufbewahrung von Samen.

Richtungsweisend ist das Urteil deshalb, weil es eine grundsätzliche Entscheidung darüber ist, ob der Patentschutz für gentechnisch veränderte Pflanzen auch für nachfolgende Generationen gilt, oder nur für die erste Generation. Für den Supreme Court ist die Sache klar: Richterin Elena Kagan begründete die Entscheidung damit, dass Monsantos Patentschutz nicht abgelaufen war, als Bowman die Samen ohne Erlaubnis Monsantos nutzte. Wenn ein Käufer dieses Produkt selbst herstellen und unzählige Kopien verkaufen könnte, würde das Patent nur noch einen einzigen Verkauf der Erfindung schützen. Bowman muss nun die Entschädigungszahlung in Höhe von 84.000 Dollar zahlen. (rb, derStandard.at, 15.5.2013)