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Nackte Männerwadeln müssen draußen bleiben.

Wir dürfen nicht herein. Kürzlich wurde einem Paar bei einem Nobelheurigen in Nußdorf der Eintritt verwehrt, weil der Mann kurze Hosen anhatte. Nun könnte man sagen, selber Schuld, was gehen die auch zu einem Nobelheurigen. Um es kurz zu machen: ein Regenschauer hatte den Wunsch beschleunigt, nach einer schönen Wanderung ins Trockene zu kommen.

Nun stellt sich natürlich die Frage: wie kurz war die Hose? War sie derartig kurz, dass Zartbesaitete sich etwaig an haarigen Schenkeln hätten stoßen können? Weit gefehlt! Die Hose war knielang. Sie war auch keine enganliegende Radlerhose, sondern eine knielange Freizeithose, neudeutsch Bermuda Short.

Dazu trug der Mann eine den Temperaturen, den Gewohnheiten und dem Anstand durchaus angemessene Oberbekleidung, auch war er nicht betrunken oder sonst irgendwie auf- oder ausfällig. Keinesfalls würde er sich einer derartigen Einrichtung mit nacktem Oberkörper nähern wollen, wie das jüngere Semester bei sommerlicher Hitze auch schon in Innenstadtlagen versucht haben. Knigge sei vor! Natürlich soll es in der Stadt kein Oben Ohne geben außer im Schwimmbad. Aber kurze Hosen beim Heurigen nicht gelitten? In Wien?

Bei dieser Gelegenheit sei an Zeiten erinnert, in denen sich so mancher Stammgast bei Heurigen seinen – der Ausdruck sei aus etymologischen Gründen gestattet  - Brunzstecken mitnahm. Dieser erlaubte es dem geschätzten Heurigengast, beim Urinieren im Gastgarten einfach sitzen zu bleiben. Nichts derartiges, so sei versichert, hatte der Abgewiesene vor. Das schlechte Benehmen lag in diesem Fall also eindeutig auf Seiten der Wirtsleute. (Tanja Paar, derStandard.at, 15.5.2013)