Karlsruhe  - Die rechtsextreme NPD in Deutschland erhält vorerst weiter staatliche Parteienunterstützung. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied, darf die Bundestagsverwaltung die für den 15. Mai und 15. August anstehenden Abschlagszahlungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro nicht mit Rückforderungen wegen des fehlerhaften Rechenschaftsberichts der Partei für das Jahr 2007 verrechnen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht in der einstweiligen Anordnung jedoch "keine Vorentscheidung zugunsten der NPD".

Im März 2009 hatte Lammert im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 "Unrichtigkeiten" in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt. So waren Einnahmen nicht wie vorgeschrieben ausgewiesen oder erläutert worden. Zudem gab es Unstimmigkeiten bei der Vermögensaufstellung. Entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes forderte die Bundestagsverwaltung von der NPD eine Strafzahlung in doppelter Höhe, also von 2,5 Millionen Euro.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies im Dezember im Grundsatz. Einen Teil der "Unrichtigkeiten" habe die NPD im Rahmen ihrer Anhörung aber noch schlüssig erläutert. Dies hätte Lammert noch berücksichtigen müssen. Daher setzten die Leipziger Richter die Strafzahlung auf 1,27 Millionen Euro herab. Gegen das Leipziger Urteil wandte sich die NPD wiederum mit einer Verfassungsbeschwerde. Gleichzeitig beantragte die rechtsextreme Partei, die Rückzahlungen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.

Dem gaben die Karlsruher Richter nun zumindest für die bis zur Bundestagswahl im September anstehenden Abschlagszahlungen statt. Die Beschwerde sei nicht offensichtlich unbegründet, hieß es. So könne das Bundesverfassungsgericht erst im Hauptsacheverfahren entscheiden, ob die Strafzahlungen verhältnismäßig seien und ob ihre Höhe möglicherweise stärker von einem Verschulden der Parteiverantwortlichen abhängig gemacht werden müsse. Blieben trotz dieser verfassungsrechtlichen Bedenken die staatlichen Zahlungen in den kommenden Monaten aus, würden die Chancen der NPD bei der Bundestagswahl unzulässig geschmälert.

Die Bundestagsverwaltung kündigte an, der Anordnung aus Karlsruhe zu folgen und Abschlagszahlungen zum 15. Mai und 15. August 2013 in Höhe von jeweils etwa 303.000 Euro an die NPD auszuzahlen. Lammert bezeichnete das Ergebnis in einer Erklärung als "Ergebnis einer Folgenabwägung". (APA, 14.5.2013)