Berlin/München - Am Oberlandesgericht München geht am Dienstag der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Angeklagte weiter. Am zweiten Verhandlungstag soll die 488 Seiten starke Anklageschrift verlesen werden. Zschäpe wird vorgeworfen, an den Morden von zehn Menschen beteiligt gewesen zu sein, die anderen Angeklagten sollen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) logistisch unterstützt haben.

Am ersten Verhandlungstag am Montag vor einer Woche hatten Zschäpes Verteidiger und die Anwälte des ehemaligen NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Zschäpes drei Anwälte verwahrten sich gegen Leibesvisitationen vor Betreten des Gerichtssaals. Wohlleben forderte einen dritten Pflichtverteidiger.

Das Gericht jedoch wies die Befangenheitsanträge zurück. Die Durchsuchung der Zschäpe-Anwälte basiere nicht auf Misstrauen. Vielmehr hätten die Verteidiger - anders als die Bundesanwälte, die nicht durchsucht werden - ein "besonderes Nahverhältnis" zu Zschäpe. Und Wohlleben brauche keine drei Anwälte. Da die Vorwürfe gegen ihn nicht so schwerwiegend seien, reichten zwei Anwälte aus. (bau, DER STANDARD, 14.5.2013)