Mit strengem Blick und "Star Trek"-Referenzen hat US-Bundesrichter Otis D. Wright II. eine Abmahn-Kanzlei in die Schranken gewiesen.

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Ein von ihm verfasster Beschluss dürfte den US-Bundesrichter Otis D. Wright II. zumindest kurzfristig zum Internet-Star machen. Bei der Zurückweisung einer Klage einer für massenhafte Abmahnungen bekannten Anwaltskanzlei bewies der Jurist nicht nur investigatives Gespür, sondern outete sich auch als "Trekkie".

"Sie haben das Rechtssystem ausmanövriert"

"Die Kläger haben das Rechtssystem ausmanövriert. Sie haben den Nexus aus antiquiertem Urheberrecht, paralysierendem sozialem Stigma und unleistbaren Verteidigungskosten entdeckt", so die Einleitung des Beschlusses zum Fall 12-cv-8333-ODW(JCx) am zentralkalifornischen Bezirksgericht.

"Sie nützen diese Anomalie um Einzelpersonen zu beschuldigen, ein Pornovideo heruntergeladen zu haben", führt er darin weiter aus. Die Taktik, wie sie hier von der Kanzlei Prenda Law angewandt wurde, ist dabei nicht neu.

"Tarnvorrichtung aus Briefkastenfirmen und Betrug"

Der Streitwert wird knapp unterhalb jener Grenze angesetzt, die beim Verlust des Verfahrens eine Berufung erlaubt. Aus Angst vor horrenden Kosten und der Anhaftung des Rufes eines "Pornodownloaders" geben die Beschuldigten in der Regel klein bei. Zumeist werden solche Klagen von den Gerichten routinemäßig durchgewunken, nicht jedoch hier.

"Die Kläger haben ein recht, ihre Urheberrechte wahrzunehmen, solange sie dies richtig tun", so das Schreiben weiter. "Als das Gericht jedoch feststellte, dass die Kläger ihren Tarnvorrichtung aus Briefkastenfirmen und Betrug hochgefahren hatte, ging es auf die Gefechtsstationen."

Ein "Kollektiv aus Porno-Trollen"

Denn in der Tat war mit dem Begehren von Prenda Law rechtlich längst nicht alles in Ordnung. Wie Heise berichtet, verfügen die von der Kanzlei vertretenen Firmen, die zum Teil unter Postfachadressen operieren, nur über das Copyright für einige wenige Pornos, die Anwälte präsentierten vor Gericht zudem einen gefälschten Urheberrechtsnachweis und sollen entgegen eines gerichtlichen Verbots versucht haben, sich bei einem Internetprovider die Userdaten zu einer IP-Adresse zu besorgen.

Den hauptverantwortlichen Jurist entlarvte Wright als Strohmann eines "Kollektivs aus Porno-Trollen", es wird nun vermutet, dass hinter dem Scheinfirmennetzwerk, über welches die zahlreichen Klagen eingebracht werden, die Kanzlei selber steckt.

Photonentorpedo ins Knie

Entsprechend ging der Schuss für Prenda Law nach hinten los, obwohl man sich noch hastig darum bemühte, einige der Klagen zurückzuziehen. Nun müssen die Abmahnanwälte die Verteidigungskosten des Beklagten in der Höhe von rund 40.700 Dollar begleichen und den selben Betrag zusätzlich als Strafe zahlen.

Der Gesambetrag liegt, wie Wright in einer Fußnote festhält, knapp unter der Berufungsgrenze. Dazu folgt eine Meldung bei Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft. Prenda Law will dagegen berufen.

Der Richter ließ es sich auch nicht nehmen, den Beschluss mit einem Spock-Zitat aus "Star Trek II – Der Zorn des Khan" einzuleiten: "Das Wohl von Vielen überwiegt das Wohl von Einzelnen". Das komplette Dokument steht zum Download zur Verfügung (PDF). Eine ausführliche Analyse liefert das Blog Popehat. (gpi, derStandard.at, 18.05.2013)