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Franz C. Bauer (links), Vorsitzender der Gewerkschaft, und Thomas Kralinger, Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ).

Foto: APA/Neubauer

Die Urabstimmung über einen neuen Journalisten-Kollektivvertrag hat am Mittwoch um 13.00 Uhr mit dem Abschluss der Wahlregistrierung und der Übermittlung der Wahl-Zugangsdaten begonnen. "Überraschend viele" hätten sich für die Wahl registrieren lassen, sagte Journalistengewerkschaftsvorsitzender Franz C. Bauer am Mittwoch. Bis 22. Mai haben die registrierten Journalisten nun die Möglichkeit, über den Vertragsentwurf abzustimmen, der wichtige arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingung für ihre Branche regelt. Bauer hatte zuletzt für ein Ja zum Journalisten-KV Neu geworben.

300 Mitarbeiter zusätzlich angestellt

Durch das neue Vertragswerk würden im Vergleich zum alten KV ein Viertel mehr Journalisten den neuen kollektivvertraglichen Bestimmungen unterliegen, teilte der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) am Mittwoch mit. Konkret würden bei VÖZ-Mitgliedsmedien etwa 300 Mitarbeiter zusätzlich angestellt werden, hieß es aus dem Zeitungsverband. "Der neue Kollektivvertrag bringt vor allem den jungen Mitarbeitern bessere Arbeitsbedingungen und in der Regel auch mehr Lohn. Ich hoffe auf eine Annahme des Kollektivvertrages bei der Urabstimmung der Gewerkschaft. Damit kann er mit 1. Juli in Kraft treten", sagte VÖZ-Präsident Thomas Kralinger.

Parallel zum Start der Urabstimmung hat die Gewerkschaft dem VÖZ laut Bauer außerdem eine Liste von Unternehmen übermitteln, die noch in den Geltungsbereich des Kollektivvertrags aufgenommen werden müssten. "Der VÖZ hat zwar wie vereinbart die Erhebung unter seinen Verbandsmitgliedern durchgeführt, wie viele Unternehmen und Mitarbeiter dem neuen Kollektivvertrag unterliegen werden und uns eine Liste übermittelt. Diese Liste muss unserer Ansicht nach aber ergänzt werden", so Bauer.

Nicht-Mitglieder des VÖZ auch dabei

Dem Vernehmen nach befinden sich auf dieser Liste die Gratiszeitungen "Heute" und "Österreich" sowie eine Reihe von Digitalmedien und Zeitschriften. Problem: diese Medienunternehmen sind nicht Mitglied beim Verband Österreichischer Zeitungen, und der VÖZ hat auch keinen Einfluss auf sie. "Wir haben eine Liste übermittelt, wo alle Mitglieder genannt haben. Bei den von der Gewerkschaft genannten Medien handelt es sich um Nicht-Mitglieder des VÖZ", so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.

Gewerkschaftsvorsitzender Bauer sieht dennoch eine Möglichkeit auch diese Verlage in den neuen Kollektivvertrag hereinzunehmen. "Der VÖZ könnte sie als außerordentliche Mitglieder akzeptieren. Oder die KV-Partner beantragen eine gemeinsame Satzung. Wenn das Bundeseinigungsamt diese Satzung genehmigt, dann hätte der neue Kollektivvertrag dadurch flächendeckende Wirkung", so Bauer.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen KV

 

Betroffene:

Künftig gilt der KV sowohl für Tages- und Wochenzeitungen wie auch "digitale redaktionelle Dienste". Damit werden Journalisten von Online-Medien, die bis dato oft von branchenfremden Kollektivverträgen betroffen waren, mittels eines "gemeinsamen Redakteursbegriffs" einbezogen. Zusätzlich fallen auch "technisch-redaktionelle Dienste" unter den neuen KV, soweit sie in den redaktionellen Bereich fallen. Sogenannte "Umgehungsverträge" sollen künftig der Vergangenheit angehören, da ständige oder pauschalierte freie Mitarbeiter angestellt werden müssen. Somit kommen alle Betroffenen in den Genuss des gesamten Arbeits- und Sozialpakets.

Gehaltsstufen:

Die Gehaltsstufen sind niedriger als bisher. Nach derzeit geltendem Tarif verdient ein Redakteur im ersten Jahr 2.541 Euro, im zweiten 2.687 Euro, im dritten 2.837 Euro und im fünften 3.132 Euro, jeweils 15-mal im Jahr. Der neue KV sieht für das erste Jahr 2.185 Euro vor, für das zweite 2.285 Euro und das dritte 2.385 Euro. Danach kommt eine "Regelstufe" mit 2.610 Euro zur Anwendung. Außerdem werden die Bezüge nur 14-mal im Jahr ausgezahlt. Die Gehaltstabelle gilt für Neueintretende.

Quinquennium

Die Quinquennien (fünfjährliche Gehaltssprünge) sollen aufgeteilt werden: Das erste Quinquennium wird wie bisher zehn Prozent betragen, aber schon ab dem zweiten Jahr bezahlt werden (zweimal drei Prozent und zweimal zwei Prozent). Das zweite Quinquennium (bisher ebenfalls zehn Prozent des Ist-Gehalts) ist acht Prozent wert und wird auf viermal zwei Prozent gesplittet. Die folgenden beiden schlagen wie bisher mit acht Prozent zu Buche, das fünfte Quinquennium bringt vier Prozent (bisher sechs), und danach ist jeweils ein Prozent vorgesehen (bisher vier Prozent). Für Altverträge soll eine Übergangsregel gelten: Das nächste Quinquennium soll nach dem alten Schema berechnet werden, erst danach gilt die Neuregelung.

15. Monatsgehalt

Während bei Neueintritten nur mehr 14 anstatt 15 Monatsgehalter ausbezahlt werden, wird bei Altverträgen das bisherige 15. Gehalt vorerst auf 14 Gehälter umgerechnet. Bei den jährlichen KV-Erhöhungen soll eine "Gegenrechnung" die Gehälter sukzessive "abschmelzen". Somit erhalten Betroffene so lange eine halbe KV-Erhöhung, bis das 15. Gehalt abgebaut wurde. Diese Regel soll mit der KV-Erhöhung 2014 wirksam werden.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Normalarbeitszeit beträgt weiterhin 38 Stunden pro Fünf-Tage-Woche. Mehrarbeit am sechsten Tag soll künftig unter die Überstundenregelung fallen, Überstunden in der Nacht bzw. am Sonn- und Feiertag erhalten einen Zuschlag von 100 Prozent. Der Mindesturlaub beträgt 30 Tage, nach zehnjähriger Dauer des Dienstverhältnisses 39 Tage. Bisher waren nach 20 Jahren 41 Tage vorgesehen - das soll für Altverträge auch weiterhin gelten. (APA/red, derStandard.at, 8.5.2013)