Brüssel/Wien – Wer als Bankkunde den Überblick über die Kosten seines Kontos haben will, muss mitunter ein Faible für das Kleingedruckte mitbringen. Die Konditionen finden sich oft nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die schnell mal zehn oder 20 Seiten umfassen.

Geht es nach der EU-Kommission, soll es künftig einfacher werden, Vergleiche anzu- und Kostentransparenz herzustellen. Konkret sollen die Banken dazu verpflichtet werden, alle wichtigen Kontogebühren auf einem einheitlichen Infoblatt darzustellen, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. In jedem Land soll eine Internetplattform für Vergleichszwecke eingerichtet werden. Die Details wollen EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier und Verbraucherkommissar Tonio Borg am Mittwoch vorstellen.

Arbeiterkammer begrüßt Vorstoß

Christian Prantner von der Arbeiterkammer begrüßt den EU-Vorstoß im Standard-Gespräch. Auch in Österreich gebe es Probleme. Im Vorjahr nahm die AK die Homepages von sieben Banken in Wien unter die Lupe (Bank Austria, Bawag PSK, Erste Bank, Hypo NÖ Wien, RLB NÖ Wien, Volksbank Wien, WSK Bank). Das Ergebnis: In vier Fällen (Bank Aus­tria, Bawag, Erste, Raiffeisen NÖ Wien) wurde über Kosten nur teilweise informiert. Überziehungszinsen wurden nur in drei Fällen (Bawag, Volksbank, WSK) angegeben. Glossarien zur Erklärung wichtiger Begriffe fehlten überall.

Prantner: "Wenn man als normaler Bankkunde die üblichen Unterlagen durchsieht, ist man in vielen Fällen nicht befähigt, zu sagen, wie viel das Konto wirklich kostet."  So gebe es einen Trend zu Pauschalpreisen, wobei allerdings einzelne Leistungen ausgenommen seien. "Da steht dann im Fußnotentext: Nichtelektronische Sollbuchungen sind nicht inkludiert."  Daher mache es Sinn, die Banken zu einheitlichen Infoblättern zu verpflichten. Ähnliches gebe es schließlich auch bereits bei Verbraucherkrediten und Investmentfonds.

Die Kommission hat sich auch zum Ziel gesetzt, den Kontowechsel zwischen verschiedenen Banken zu erleichtern. Künftig soll es in allen EU-Staaten genügen, der neuen Bank einen Auftrag zu erteilen, diese muss sich dann um alle Auflösungsmodalitäten mit dem alten Institut kümmern. Allerdings, so betont Prantner: Bei diesem Punkt gibt es in Österreich schon bisher kein Problem. Sprich: "Der Wechsel funktioniert in aller Regel klaglos."

Laut Barnier- und Borg-Entwurf soll es weiters in jedem Land eine unabhängige Website zum Gebührenvergleich geben. Zwar gab es derartige Initiativen schon bisher, auch von der AK, nicht aber in institutionalisierter Form.

Und schließlich schlägt die Kommission, wie berichtet, ein europaweites Grundrecht auf ein Girokonto vor. Derzeit gibt es 58 Millionen EU-Bürger, die kein Konto haben. "Ohne Konto wird es aber bei der Jobsuche schwierig" , sagt Prantner. Und: Wer alle Rechnungen über Zahlscheine begleichen muss, kommt angesichts der Gebühren (drei bis vier Euro pro Zahlschein) schnell auf höhere Kosten als Kontoinhaber.

Schattenbanken

Bis die EU-Pläne in nationales Recht umgesetzt sind, dürften freilich noch ein paar Jahre vergehen. Noch länger könnte es bei der Regulierung der sogenannten Schattenbanken dauern, also von Geldmarkt- oder Hedgefonds und Zweckgesellschaften außerhalb der Bankenregulierung.

Laut dem grünen EU-Abgeordneten Sven Giegold hat Barnier einen Entwurf zurückgezogen. Giegold zum ­Standard: "Der Finanzlobby ist es gelungen, die Kommission dazu zu bewegen, ihren Vorschlag zu verzögern. Ich halte das für einen ungeheuerlichen Vorgang. Der Vorschlag muss auf den Tisch."  Bei der Kommission war am Dienstag niemand erreichbar. (Günther Oswald, DER STANDARD, 8.5.2013)