Langenlois - Die niederösterreichischen Grünen haben den Ausgang der Landtagswahl vom 3. März beim Verfassungsgerichtshof angefochten und verlangen eine Neuauszählung der Stimmen, berichtete der "Kurier".

Das in Niederösterreich geltende Persönlichkeitswahlrecht - "Name vor Partei" - sei nicht verfassungskonform, begründen die Grünen die Anfechtung. Die Landeswahlbehörde habe bis zum 14. Juni Zeit für eine Stellungnahme, die in einer Sitzung beschlossen wird, sagte Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) dazu am Donnerstag.

Bereits im Wahlkampf hatten die Grünen kritisiert, dass das Prinzip "Name vor Partei" eine Wählertäuschung sei. Eingeklagt hätte aber erst jetzt werden können, obwohl das Wahlrecht bereits seit 2003 besteht: "Der Verfassungsgerichtshof prüft nur, wenn es für das Ergebnis relevant ist und das ist dieses Mal der Fall", erklärte Thomas Huber, Geschäftsführer der Grünen in Niederösterreich. Man strebe keine Neuwahlen an, aber eine Neuauszählung der Stimmen. Denn es gehe um das fünfte Mandat für die Grünen und um den Verlust der absoluten Mehrheit der ÖVP, so Huber.

Pröll: "Völliges Unverständnis"

Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) zeigte am Rande einer Arbeitsklausur in Langenlois (Bezirk Krems) "völliges Unverständnis" für diesen Schritt. Er sprach von einem Ausdruck eines "sehr eigenartigen und undemokratischen Verhaltens" und verwies darauf, dass nunmehr die bereits dritte Landtagswahl nach dem Persönlichkeitsrecht abgehalten wurde. Vor fünf Jahren habe der damalige SPÖ-Landeschef und Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Leitner eine ähnliche Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. "Offensichtlich wollen die Grünen denselben Weg gehen wie Leitner - der ist heute Geschichte", so Pröll.

Scharf reagierte ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner: "Aus einer ehemals stolzen Umweltbewegung ist eine reine Querulantentruppe geworden, die sich von Umweltthemen verabschiedet hat und nur mehr zum Kadi rennt." (APA, 2.5.2013)