Wiener Neudorf/Wien - Die Bewerbung einer Billa-Sammelstickeraktion ("Rekorde im Tierreich") inklusive direkter Kaufaufforderungen an Kinder war verbotene Kinderwerbung. Das hat jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Im ähnlich gelagerten Fall einer Sammelaktion von Spar ("Stickermania") hatte der OGH das schon im September 2012 festgestellt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Verbandsklage eingereicht. Billa sprach wie auch Spar Kinder direkt an ("Hol dir jetzt dein Stickerbuch!"). Das sei ein Verstoß gegen das Verbot der Kinderwerbung gewesen, entschied der OGH.

Sammeltrieb und Gruppendruck

Abgewiesen wurde hingegen ein Unterlassungsbegehren im Hinblick auf die Werbung für die Sammelaktion im Allgemeinen. Die Aufforderung zum Kauf muss sich dafür nach dem OGH auf ganz bestimmte Produkte beziehen. Restriktiv ist der OGH auch in der Frage, ob der gezielte Einsatz von Kindern als Kaufmotivatoren für die Eltern unzulässig ist. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hatte das Ausnutzen des Sammeltriebs der Kinder und das Erzeugen von Gruppendruck in seinem Urteil noch als aggressive Geschäftspraktik angesehen. Nach der Entscheidung des OGH reicht dies nicht aus, weil auch die Freude der Kinder an den Sammelbildern einzubeziehen sei.

"Dabei handelt es sich letztlich um eine Wertungsfrage. Das Urteil kann in diesem Punkt sicherlich kritisiert werden. Es ist eine Sache, die Sticker schön zu finden und eine andere, wenn große Handelsketten ihre Macht dazu einsetzen, Kinder gezielt zu manipulieren, um Kaufzwänge zu erzeugen und ihren Umsatz zu steigern", sagte VKI-Juristin Petra Leupold. "Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung werden sie damit jedenfalls nicht gerecht." (APA, 4.4.2013)