Wien - Der Verfassungsgerichtshof widerspricht Medienbehörde und Bundeskommunikationssenat: Robert Zieglers Sprachregelung zum Oslo-Attentäter Anders Breivik im ORF Niederösterreich war laut ORF-Gesetz zulässig.

Der stellvertretende Chefredakteur des Landesstudios wies die Redaktion per Rundmail an, Breivik nicht als christlichen Fundamentalisten zu bezeichnen, sondern als religiösen Fanatiker oder Rechtsextremisten. Die Initiative "Religion ist Privatsache" beschwerte sich in zwei Instanzen mit Erfolg, Ziegler habe so journalistische Freiheit beschränkt.

Das Höchstgericht verneint das: ORF-Organe dürften gegenüber Journalisten "auf Bewertungen Einfluss nehmen, die - zumal bei unsicherer Tatsachenlage - eine Berichterstattung zur Folge haben könnten, die in Konflikt mit den gesetzlichen Vorgaben geraten könnte." Verletzt würde das Gesetz, wenn sie "Tatsachen zu unterdrücken" suchten.  (fid, DER STANDARD, 5.4.2013)