Maria Bader gräbt im römischen Brigantium.

Foto: Bundesdenkmalamt/Talpa

Bregenz - Säulen, Tempel, Mauern, Mosaike. Steinerne Zeugen alter Kulturen sind beliebte Fotomotive und Touristenziele. Wenn man aber auf dem eigenen Baugrund über historisches Gemäuer stolpert, ist die Begeisterung meistens gering.

Wird die Baustelle zur archäologischen Fundstelle, bedeutet das meist Verzögerung und Kostensteigerung. Denn wer den Verlust eines archäologischen Denkmals verursacht, sprich überbaut, muss laut Denkmalschutzgesetz für Ersatzmaßnahmen sorgen. Das heißt: Archäologen mit einer Rettungsgrabung beauftragen und die Grabung auch vorfinanzieren.

Höhe der Förderung nicht definiert

Einen Teil bekommt man dann auf Antrag vom Bundesdenkmalamt als Förderung refundiert. "Im Rahmen der sehr beschränkten Mittel des Bundes" wie Marianne Pollak, stellvertretende Leiterin der Abteilung für Archäologie am Bundesdenkmalamt, betont. Weder die Höhe der Förderungen sind gesetzlich definiert noch die Förderungskriterien.

Was ist, wenn ein Bauherr die Notgrabung verweigert? "Dann können wir auf stur schalten. Denkmale sind zu erhalten und fertig", sagt Christian Grund, Rechtsexperte des Bundesdenkmalamtes. Schließlich sei die Erhaltung eines Bodendenkmals im öffentlichen Interesse.

Um Überraschungen beim Bau zu verhindern, erarbeiten die Denkmalschutzexperten für alle Bundesländer digitale Kataster der archäologischen Fundstellen. Diese Daten werden den Ländern zur Verfügung gestellt. Was die damit machen, ist ihre Sache. "Während Denkmalschutz Bundeskompetenz ist, fällt die Raumplanung in Länderkompetenz", präzisiert Archäologin Pollak.

Ländersache

Unterschiedlich wie die Länder sind auch deren Maßnahmen. Pollak: "Die meisten Länder kontaktieren uns bei der Revision der Flächenwidmungspläne oder bei Großprojekten."

Ob dann Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Kataster bekommen, hängt von Ländern und Gemeinden ab. In Bregenz, der geschichtsträchtigen Vorarlberger Landeshauptstadt beispielsweise, wird das Fundstellenverzeichnis im Bauamt als "vertraulich" betrachtet. Weil die Pläne des Bundesdenkmalamtes dem Datenschutz unterliegen, begründet Bauamtsleiter Bernhard Fink. Es sei deshalb auch nicht daran gedacht, Grundbesitzer präventiv zu informieren. Ganz anders sieht Wilfried Bertsch, Leiter der Raumplanungsabteilung im Amt der Landesregierung die Angelegenheit: "Gemeinden können die Daten öffentlich machen, das ist ihnen unbenommen."

In Bregenz fällt laut Marianne Pollak ein ganzes Stadtviertel, das römische Stadtgebiet von Brigantium, unter die Einstufung " archäologische Verdachtsfläche". Wer dort bauen oder umbauen will, muss mit Funden rechnen.

Keine Transparenz

"Leider ist für Eigentümer keine Transparenz gegeben", kritisiert Rechtsanwalt Alexander Thaler, der Bregenzer Grundeigentümer vertritt. " Es treten dadurch Kosten auf, die nicht einkalkuliert waren."

Bevor Thalers Mandant den geplanten Zubau zum bestehenden Haus errichten kann, müssen Archäologen das unter dem Garten vermutete römische Bauwerk dokumentieren. Einen Teil der Kosten müssen die Bauwilligen tragen.

Als Trost bleiben ihnen dann eventuelle Fundstücke. "Die immer noch weitverbreitete Meinung, dass alle Funde an den Staat fallen, entspricht nicht der Rechtslage", stellt Pollak klar. Funde gehören in diesem Fall dem Grundeigentümer. (Jutta Berger, DER STANDARD, 4.4.2013)