Apple ist nicht rechtmäßiger Urheber des "Gummibandeffektes", so die Einschätzung des USPTO.

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Apples Patent auf den "Bounceback"-Effekt in Menüs ist ungültig. Zu diesem Schluss kommt das US Patent and Trademark Office.

Vorläufiger Entschluss bestätigt

Damit bestätigt das USPTO eine vorläufige Entscheidung aufgrund bereits vorher existierender Patente aus dem vergangenen Oktober. Die Entscheidung geht laut Heise aus Dokumenten hervor, die Samsung im Rahmen des nach wie vor schwelenden, großen Patentprozesses eingereicht hat. Die Entscheidung kann noch vor dem US Patent Trial and Appeal Board beeinsprucht werden, das in der Regel jedoch die Einschätzung des USPTO teilt.

"Rubberbanding"

Das Patent mit der Nummer 7,469,381 beschreibt einen grafischen Indikator, wenn ein Nutzer mit dem Finger durch ein Touchmenü scrollt und das Ende der anzeigbaren Daten erreicht. Wird der Finger vom Bildschirm genommen, springt das Menü vom überscrollten Bereich zurück, sodass die letzte anzeigbare Information genau am Ende liegt.

Da dieser Effekt des Zurückspringens "elastisch" wirkt, wird oft von einem "Gummibandeffekt" oder "Rubberbanding" gesprochen. Es handelt sich um eines jener Patente, wegen derer Verletzung Apple gegen den koreanischen Konkurrenten vor Gericht zog.

Kein Ende des Samsung-Prozesses absehbar

Im Sommer 2012 wurde dem US-Unternehmen vom Bezirksgericht in Nordkalifornien ein Schadensersatz von über einer Milliarde Dollar zugesprochen. Aus verschiedenen Gründen, unter anderem Fehlern der urteilenden Jury, wurde diese Anfang März beinahe halbiert. (red, derStandard.at, 02.04.2013)