Salzburg - Fast scheint es, als ob es die Justiz zu gut mit einem 52-jährigen Salzburger meint. Trotz Verurteilung wegen eines Sexualverbrechens musste er nie hinter Gitter, und nun gab es einen Freispruch im Zweifel in einem Prozess wegen gefährlicher Drohung. Das am Freitag im Salzburger Landesgericht gefällte Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit Umbringen bedroht

Beide Fälle sind unmittelbar miteinander verbunden. Es ist das Vergewaltigungsopfer von einst, das dem ehemaligen Hundeführer vorwirft, vor einem Jahr von diesem bei einer Tankstelle in der Stadt Salzburg mit dem Umbringen bedroht worden zu sein. Der Zeitpunkt ist insofern wichtig, weil der Mann damals noch nicht die Fußfessel trug, aber in Freiheit darauf wartete.

Er hatte die Auflage, seinem Opfer nicht zu nahe zu kommen, und behauptet nun das Gegenteil, nämlich dass die junge Frau die Nähe provoziert habe. Deshalb sei er vor einem Jahr dem Auto, in dem sie saß, auch nachgelaufen, weil er die Situation fotografieren habe wollen. Er habe sie aber nicht bedroht.

Einzelrichterin Daniela Segmüller erklärte, sie sei nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt, dass der Angeklagte die Drohung ausgesprochen habe. Und auch der Beweiswert einer Zeugenaussage des Bekannten der Frau sei für sie nicht sehr hoch.

Neuregelung der Fußfessel

Wie berichtet, sorgte der Salzburger Fall letztendlich zu einer Neuregelung für die Vergabe von elektronischen Fußfesseln an Sexualstraftätern. Der Mann musste trotz einer rechtskräftigen Verurteilung zu zwei Jahren teilbedingter Haft nie hinter Gitter. Für die unbedingte Gefängnisstrafe von sechs Monaten hatte der Verwaltungsgerichtshof im Oktober die elektronische Fußfessel bewilligt. Mitte März durfte er auch diese ablegen, er befindet sich auf Bewährung in Freiheit.

Seit heuer müssen zu einer Haftstrafe verurteilte Sexualstraftäter diese auch unbedingt hinter Gittern antreten. Bei guter Führung kann erst der Rest der Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbracht werden. Außerdem werden in diesen Fällen Fußfesseln mit GPS-Sendern ausgestattet, die ein Bewegungsprofil des Trägers ermöglichen. Damit kann lückenlos überprüft werden, ob sich Betroffene an die wenigen erlaubten Wege in der Öffentlichkeit halten. Vorher wurde das stichprobenartig kontrolliert.

200 Personen in Österreich mit Fußfessel

Die Möglichkeit einer E-Fußfessel als Haftersatz (für maximal zwölf Monate Gefängnis) wurde 2010 eingeführt. Voraussetzungen sind Arbeit, Wohnung und Einverständnis der Mitbewohner. Für Betroffene gilt Alkoholverbot, was mit mobilen Alkomaten, die mit Kameras ausgerüstet sind und mit denen online Messwerte übertragen werden, kontrolliert wird.

Derzeit sind 200 Personen in Österreich mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet. Die Einzelkosten belaufen sich auf 22 Euro pro Tag, Nutznießer müssen die Rechnung selbst bezahlen. Wenn der Unterhalt gefährdet ist, kann ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden. Für eine E-Fußfessel anstelle von U-Haft darf Betroffenen nichts verrechnet werden. (APA, simo, DER STANDARD, 30./31.3.2013)