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Ein Ort, an den sich Eltern eines Kinds mit Trisomie 21 wenden können, ist die Downsyndrom-Ambulanz in der Wiener Rudolfstiftung.

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Wien - Rund 90 Prozent der Eltern Ungeborener, bei denen die Genommutation Trisomie 21 diagnostiziert wurde, entscheiden sich laut Peter Husslein, dem Leiter der Wiener Uni-Frauenklinik und des Instituts Fetomed, für einen Schwangerschaftsabbruch. In seiner Abteilung am AKH sei im Vorjahr in 24 Fällen diese Diagnose gestellt worden. Im gleichen Zeitraum habe es nur zwei Geburten von Babys damit gegeben.

Dass die Zahl der Geburten von Kindern mit Trisomie 21 noch weiter sinkt, glaubt Husslein nicht. Verbesserungen bei pränatalen Untersuchungen werden Husslein zufolge vielschichtigere Diagnosen betreffen, bezüglich Downsyndrom seien schon jetzt sichere Aussagen möglich. Diese zusätzlichen Informationen über den Zustand eines Ungeborenen sollen dann Tests am Blut der werdenden Mutter bringen, die ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich sein sollen. "Die begleitende Beratung muss aber gleichzeitig zunehmen und besser werden", sagt Husslein.

Downsyndrom-Ambulanz bietet Beratung

Ein Ort, an den sich Eltern eines Kinds mit Trisomie 21 wenden können, ist die Downsyndrom-Ambulanz in der Wiener Rudolfstiftung, wo Mediziner, Psychologen und Sozialarbeiter tätig sind. Die erste Frage werdender Eltern sei oft, ob doch noch die Chance bestehe, dass ihr Kind gesund sei, sagt Sozialarbeiterin Ingrid Teufel. Ist dies geklärt und das Kind hat das Downsyndrom, gehe es um mögliche weitere Beeinträchtigungen, Fragen des Lebens mit einem Baby und Kind mit Downsyndrom und Fragen, die eigene Berufstätigkeit betreffend.

"Wir versuchen, ein objektives Bild zu liefern, wie das Leben mit dem Kind aussehen kann, wo Unterstützung möglich ist, aber auch, wo Eltern mit Kämpfen rechnen müssen", sagt Teufel. Ein Mensch mit Downsyndrom könne in manchen Bereichen ganz selbstständig werden, in anderen ein Leben lang Hilfe brauchen.

Behindertenanwalt kritisiert längere Frist

Behindertenanwalt Erwin Buchinger sieht kritisch, dass ein Schwangerschaftsabbruch wegen der Behinderung eines Ungeborenen "bis kurz vor der Geburt möglich ist. Das ist eine offensichtliche Form der Diskriminierung behinderten Lebens." (spri, DER STANDARD, 28.3.2013)