Stuttgart - Zweieinhalb Jahre nach dem massiven Einsatz von Wasserwerfern gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Die 40 und 47 Jahre alten Beschuldigten sollen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten, wie die Strafverfolgungsbehörde am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Durch den Wasserwerfer-Einsatz während einer Demonstration gegen das Bahnprojekt am 30. September 2010 waren mindestens neun Menschen schwer verletzt worden.

Kopfverletzungen durch Wasserwerfer

Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Beschuldigten als polizeiliche Einsatzabschnittsleiter während der Proteste in Stuttgarts Mittlerem Schlossgarten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie hätten nicht eingriffen, als die Besatzungen der Wasserwerfer wiederholt den Wasserstrahl auf Demonstranten gerichtet hätten. Dadurch hatten die betroffenen Stuttgart-21-Kritiker Verletzung am Kopf erlitten.

Den Ermittlungen zufolge war der Einsatz der Wasserwerfer durch die polizeiliche Führungsspitze nur mit der ausdrücklichen Maßgabe zugelassen worden, lediglich Wasserregen zu versprühen. Allerdings zeigte sich der überwiegende Teil der Demonstranten von dem Wasserregen demnach wenig beeindruckt. Nachdem weitere Demonstranten auf das Gelände strömten, seien die Besatzungen der Wasserwerfer "von Wasserregen auf Wassersperren, Wasserstöße und lang anhaltende Wasserstrahle in Richtung der Demonstranten" übergegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Verletzungen in den Augen hätten vermieden werden können

Bei dem Gebrauch von Wasserwerfern und besonders bei der Abgabe von Wasserstößen sei aber darauf zu achten, dass nicht die Köpfe von Demonstranten getroffen werden, unterstrichen die Strafverfolger. Durch die entsprechenden Einsatzregeln sollten vor allem schwere Gesichts- und Augenverletzungen vermieden werden.

Zwölf Beschuldigte

Gegen vier weitere der insgesamt zwölf Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren um den Polizeieinsatz beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass von Strafbefehlen. Das Verfahren gegen die restlichen sechs stellte die Behörde mit unterschiedlichen Begründungen ein. (APA, 27.3.2013)