Graz - Der Vorstand des börsenotierten Maschinenbauers Andritz wurde auf der diesjährigen Hauptversammlung dazu ermächtigt, ab 1. Oktober 2013 eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß zu erwerben. Der Gegenwert pro Aktie darf dabei nicht mehr als zehn Prozent über dem durchschnittlichen ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen.

Die eigenen Aktien können vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates für ein Aktienoptionsprogramm oder als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen veräußert werden, teilte das Grazer Unternehmen mit. (APA, 26.3.2013)