Wien - Der Rechtsstreit um Ed Moschitz' "Am Schauplatz"-Skinhead-Reportage ist weiter ungelöst. Drei Jahre nachdem der Fall Politik und Medienszene in Aufruhr versetzt hat und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dem ORF-Redakteur Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung vorwarf, ist der Rechtsstreit noch immer nicht geklärt. Nun liegt ein neues Gutachten vor, das zwar keine Hinweise auf eine Manipulation der untersuchten Aufnahmen findet, in der Konsequenz aber wie die Vorgänger-Gutachten unkonkret bleibt.

Drittes Gutachten

Konkret sollte das mittlerweile dritte Gutachten nach drei Jahren endlich die Frage beantworten, ob die ORF-Bänder über den "Am Schauplatz"-Dreh nachträglich gefälscht und ein angeblicher Nazisager entfernt wurden. In der der APA vorliegenden Zusammenfassung heißt es, "es gibt keine akustischen Informationen zu fehlenden Inhalten". Ob es sich bei den untersuchten Tonaufnahmen um Originale oder Kopien handelte, konnte der Sachverständige allerdings nicht eindeutig beantworten, weshalb er allgemein empfahl, "dass Tonaufnahmen ohne überprüfbare Referenz zur Echtzeit als Beweismittel nicht zugelassen werden".

"Unglücklich gewählten Untersuchungsmethoden"

Für Ed Moschitz, der seinen guten Ruf seit drei Jahren beschmutzt sieht, ist das eine weitere unhaltbare Verschleppung seines Verfahrens, wie er sagt. "Eine überprüfbare Referenz zur Echtzeit" zu fordern, findet er absurd, denn Ton- und Bildaufnahmen verfügen nun einmal nicht über Echtzeitaufzeichnung - so ist der internationale Standard. In der Konsequenz hieße die Empfehlung des Gutachters, dass künftig vor keinem europäischen Gericht mehr Tonaufnahmen aus Radio, TV oder Handy zulässig wären, so Moschitz.

Auch Maria Windhager, Moschitz' Anwältin in Medienfragen, schüttelt den Kopf über die "unglücklich gewählten Untersuchungsmethoden" und die damit verbundenen Kosten. Die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde mehrfach informiert, dass die sogenannte "Rasen-Untersuchung" die einzige Methode ist, mit der eine eindeutige Aussage getroffen werden könne, "ob das Band mit einem zweiten Magnetkopf behandelt" - sprich nachträglich bearbeitet - wurde.

Scheinargument

Bei dieser kostengünstigen und raschen Untersuchung würde erstmals das Band selbst und nicht eine Kopie der Aufnahmen untersucht. Allerdings spricht sich die FPÖ gegen diese Methode aus, da dabei die Originalbänder - und damit laut FPÖ Beweismittel - zerstört würden. Für Windhager ein Scheinargument, liegt das Original doch seit nunmehr drei Jahren bei der Staatsanwaltschaft - ohne, dass man es bisher je für eine Untersuchung gebraucht hätte.

Windhager vermutet hier vielmehr ein Politikum, bei dem es darum geht, den Verdacht der Beweismittelfälschung im Raum stehen zu lassen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Hauptgegner sei weniger Moschitz selbst, als vielmehr der ORF - ein für Strache wichtiges Wahlkampfthema. Schließlich braucht der FPÖ-Chef für seine Forderung nach der "Abschaffung der ORF-Zwangsgebühr" soviel Munition wie möglich.

Staatsanwaltschaft wieder am Ball

Nun liegt der Ball wieder einmal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dort hieß es, "der Akt wird derzeit geprüft". Ob nach diesem ein weiteres Gutachten nötig sein wird, und wann das Verfahren endlich abgeschlossen sein wird, konnte Sprecher Erich Habitzl jedoch nicht beantworten.

Im März jährte sich der Streitfall zum dritten Mal. Am 12. März 2010 hatte der ORF-Mann im Rahmen einer Sozialreportage zwei Jugendliche zu einer FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt begleitet, wo es zu einer Begegnung der beiden Glatzköpfe mit dem Parteichef kam. Strache bezichtigte Moschitz daraufhin vor laufender Kamera, die beiden zu neonazistischen Parolen angestiftet zu haben und zeigte ihn an. Moschitz hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und auch auf dem mitgefilmten Material war weder ein Nazi-Sager noch eine Anstiftung dazu zu finden, wiewohl die Burschen mit Ansteckmikros für die Reportage verkabelt waren.

Die Freiheitlichen behaupteten danach, der ORF habe das Band manipuliert, was sowohl vom Sender als auch von Moschitz zurückgewiesen wurde. Auch die drei gerichtlich bestellten Gutachter fanden keine Hinweise darauf. Der frühere "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller zeigte seinerseits Strache wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und der Verleumdung an, woraufhin der Nationalrat für diesen Fall die Immunität des Parteichefs aufhob. (APA, 22.3.2013)