Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) will nun ohne Verfassungsbestimmung Risikogeschäfte verbieten.

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Wien/Bregenz - Die Regierung will weiter verhandeln, er nicht: Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, sieht keinen Spielraum für weitere Nachverhandlungen zum Spekulationsverbot. Nach dem "Umfallen der FPÖ in letzter Sekunde" - die Freiheitlichen haben ihre Zustimmung kurzfristig zurückgezogen (Artikel oben) - habe man "das Ende der Fahnenstange erreicht", sagte Wallner am Mittwoch. Jetzt sei "Plan B" gefragt. Und der heißt: Die Länder setzen das Spekulationsverbot selbst um, also über landesgesetzliche Regelungen - ohne Einfluss des Bundes.

Zu den Inhalten des von ihm und ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf ausgearbeiteten und nun gescheiterten Vorschlags stehe man zu 100 Prozent: Die Länder seien in den Verhandlungen an den "Rand des Möglichen" gegangen, betonte Wallner. Konkret hätte mit der neuen Regelung die Spekulation mit öffentlichen Mitteln verboten oder zumindest erschwert werden sollen. Außerdem sah der Gesetzesentwurf ab 2018 eine vereinheitlichte Buchhaltung der Länder und Gemeinden vor.

Länder wollen Spekulationsverbot autonom regeln

Nun wollen die Länder die bereits beschlossene 15a-Vereinbarung geringfügig modifizieren und das Spekulationsverbot über autonome Landesgesetze regeln. Im Büro der Wiener Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) wird etwa darauf verwiesen, dass man schon sehr weit in der Umsetzung sei, ein Landesgesetz könne vielleicht noch vor dem Sommer beschlossen werden.

Die Reform des Haushaltsrechts, die mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Länderfinanzen vorgesehen hat, sollen, so der Plan, die Länder untereinander koordinieren - ebenso die Übernahme der Veranlagungsregeln der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) als Mindeststandard.

Föderalismusexperte Peter Bußjäger hält den "Plan B" der Länder zwar für möglich - aber nur mit Abstrichen. "Mit ein bisschen gutem Willen kommt man relativ weit", sagte er. Was aus seiner Sicht aber wohl nicht ginge, ist die Schaffung eines Gremiums, das Sanktionen verhängen kann, wenn ein Land gegen das Spekulationsverbot verstößt. Strafen zu verhängen, " das ist ohne verfassungsrechtliche Grundlage nicht möglich". (APA, pm, DER STANDARD, 21.3.2013)