Frankfurt am Main - Der lange Streit um den Suhrkamp Verlag ist um eine Facette reicher: Das Haus muss knapp 2,2 Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 an seinen Minderheitsgesellschafter Hans Barlach zahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch entschieden. Barlach berief sich vor der Handelskammer mit Erfolg auf eine Vereinbarung unter den beiden Suhrkamp-Gesellschaftern. Danach war der Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs innerhalb weniger Tage auf ein ihm zustehendes Darlehenskonto zu überweisen.

Barlachs Medienholding AG Winterthur hält 39 Prozent an Suhrkamp, 61 Prozent besitzt die von Barlach verklagte Familienholding unter Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkewicz. Beide liefern sich seit Jahren einen erbitterten Machtkampf. Suhrkamp ist Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht zulässig. (APA, 20.3.2013)