Warschau - Der polnische Präsident Bronislaw Komorowski hat einen eigenen Vorschlag vorgelegt, um den Streit um eingetragene Partnerschaften im Land beizulegen. Nicht verheiratete, homo- und heterosexuelle Paare sollen demnach nur das Recht erhalten, im Krankheitsfall Auskunft über den Partner zu bekommen und beim Erben Steuerfreibeträge zu nutzen. Die Änderungen sollten in den einzelnen Gesetzen vorgenommen werden, ein gesondertes Partnerschaftsgesetz soll es demnach nicht geben.

Nur so widersprächen die Regelungen nicht der Verfassung, so die Juristen von Komorowski. Krzysztof Laszkiewicz aus der Präsidentschaftskanzlei betonte im Gespräch mit der "Rzeczpospolita", es wäre verfassungswidrig, eingetragene Partnerschaften so große Privilegien zuzugestehen, wie sie Ehepaare haben. Somit ist der Vorschlag des Präsidenten wesentlich konservativer als drei andere Gesetzentwürfe, die Ende Jänner vom Parlament abgelehnt wurden.

Schutz von Ehe und Familie

Damals hatte der konservative Flügel der rechtsliberalen Regierungspartei PO (Bürgerplattform) die Gesetze in erster Lesung verhindert, indem er unerwartet mit der oppositionellen rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gegen die von drei verschiedenen Parteien vorgelegten Gesetzentwürfe stimmte. Justizminister Jaroslaw Gowin (PO) erklärte damals während der Debatte im Parlament, lesbische und schwule Partnerschaften seien mit dem Schutz von Ehe und Familie, der in der polnischen Verfassung verankert ist, nicht vereinbar.

Viele BeobachterInnen stimmten der Opposition in ihrer Einschätzung zu, dass die Abstimmung eine persönliche Niederlage für Ministerpräsident und PO-Chef Donald Tusk war. BeobachterInnen zufolge hat Präsident Komorowski durch Erarbeitung seines eigenen Vorschlags dem Parlament ein eindeutiges Zeichen gegeben: Sollte es ein darüber hinaus gehendes Gesetz verabschieden, werde er sich an das Verfassungsgericht wenden. (APA, 20.3.2013)