Nur wer sich bis 26. März an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule inskribiert hat, ist bei der ÖH-Wahl von 14. bis 16. Mai 2013 stimmberechtigt. In einer Aussendung erinnerte die Österreichische HochschülerInnenschaft die Studierenden am Dienstag daran, den ÖH-Betrag rechtzeitig einzuzahlen: "Nur wer sich bis 26. März rückgemeldet hat, ist bei den ÖH-Wahlen im Mai wahlberechtigt. Bis zu dieser Frist muss der ÖH-Beitrag und gegebenenfalls anfallende Studiengebühren einbezahlt und bei der jeweiligen Universität bereits eingegangen sein", erklärt Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH. "Wer bis zum letzten Drücker wartet, sollte daher direkt an der Uni einzahlen, da der Überweisungsweg einige Tage dauern kann."

Eine hohe Beteiligung bei den ÖH-Wahlen sorge dafür, dass die Interessen und Meinungen der Studierenden das notwendige Gewicht bekommen, so Gruber. "Wir hoffen deshalb, dass möglichst viele Studierende von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen werden." (red, derStandard.at, 19.3.2013)