Bei den Verhandlungen um ein Spekulationsverbot ist nach den positiven Signalen am Wochenende nun ein neuerliches Hindernis aufgetaucht. Für einen zentralen Teil des vom Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) vorgelegten Kompromissvorschlages fehlt nämlich noch ein Gesetzesentwurf, wie FP-Verhandler Norbert Hofer der APA am Montag sagte. Die FPÖ prüft daher nun, ob man der geplanten Änderung der Finanzverfassung trotzdem schon diese Woche zur nötigen Zweidrittelmehrheit verhelfen möchte.

Veranlagungsrichtlinien fehlen

Der von Wallner vorgelegte Kompromissvorschlag könnte inhaltlich die Zustimmung der FPÖ bekommen, allerdings fehlen noch die zur Umsetzung des Spekulationsverbotes nötigen Veranlagungsrichtlinien. Denn die Koalition will diese Woche zwar das verfassungsrechtliche Spekulationsverbot mit Hilfe der Opposition beschließen, die Veranlagungsrichtlinien aber erst später nachreichen. Für zweitere liegt derzeit nämlich nur ein (rechtlich unverbindlicher, Anm.) Entschließungsantrag vor, aber noch kein Gesetzesentwurf.

"Schlechte Erfahrungen" mit Entschließungsanträgen

Inhaltlich sei der neue Vorschlag, laut dem die Länder die Veranlagungsvorgaben der Bundesfinanzierungsagentur übernehmen sollen, zwar "in Ordnung", sagte Hofer. Auch der Rechnungshof habe den Entwurf für gut befunden. Die Frage sei nur, ob er tatsächlich umgesetzt werden würde. Man berate gerade darüber, ob man das "Risiko" eingehen solle, denn die Opposition habe "schlechte Erfahrungen" mit Entschließungsanträgen der Regierung, verwies Hofer auf die vor Jahren versprochenen und bis heute nicht umgesetzten Minderheitenrechte.

Der Kompromissvorschlag Wallners beruht auf zwei Eckpfeilern: In der Finanzverfassung soll neben dem Spekulationsverbot auch verankert werden, dass die Länder bis zum Budget 2018 eine doppelte Buchführung inklusive Vermögensbilanz einführen müssen. Die Grundlagen dafür sollen bis Juni 2014 mit dem Bund verhandelt werden. Gelingt keine Einigung, können sie mittels Bundesgesetz erlassen werden.

Veranlagungsrichtlinien

Zweitens sollen zur konkreten Umsetzung des Spekulationsverbotes via Bundesgesetz Veranlagungsrichtlinien für alle Gebietskörperschaften erlassen werden, die sich an jenen der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) orientieren. Während die Änderung der Finanzverfassung bereits als Gesetzesentwurf vorliegt und am Mittwoch mit den Stimmen der FPÖ endgültig beschlossen werden soll, existiert für die Veranlagungsrichtlinien erst ein unverbindlicher Entschließungsantrag, mit dem Mindeststandards definiert werden sollen. Ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums soll folgen, könnte von SPÖ und ÖVP aber im Alleingang beschlossen werden.

Grüne wollen nicht zustimmen

Die Grünen werden dem von Regierung und Ländern vorgelegten Kompromissvorschlag zum Spekulationsverbot und zur Reform der Länderfinanzen nicht zustimmen. "Da ist mehr drinnen", befand Vizeklubchef Werner Kogler bei einer Pressekonferenz am Montag. Er schlägt nun eine weitere Verhandlungsrunde unter Einbindung der Länder vor und hofft, dass auch die FPÖ diese Woche noch nicht zustimmt.

FPÖ dürfte zustimmen

Die Zweidrittelmehrheit für das Spekulationsverbot und die Reform der Länderfinanzen dürfte gesichert sein. FP-Budgetsprecher Alois Gradauer sagte am Montag , dass er seiner Fraktion die Zustimmung empfehlen wird, auch wenn etwa die Mindeststandards für die neuen Veranlagungsregeln noch nicht im Detail vorliegen. Man müsse sich hier "darauf verlassen, dass die zukünftige Regierung diese Gesetze machen wird", meinte Gradauer.

Der FP-Budgetsprecher betont, dass er seiner Fraktion bei der Klubsitzung am Dienstag die Zustimmung zum am Wochenende vorgelegten Kompromiss empfehlen wird und rechnet nicht damit, dass der Klub dies ablehnt. "Ich denke, dass man meiner Empfehlung folgen wird", so Graudauer.

Gradauer verweist darauf, dass auch der Rechnungshof den Vorschlag als gangbaren Weg bezeichnet habe. Außerdem habe man "großes Interesse, dass dieser Unfug (Spekulation, Anm.) abgestellt wird". Und auch die Reform der Haushaltsregeln der Länder, die nun bis 2014 verhandelt werden soll, sei wichtig - auch wenn man sich bezüglich der Umsetzung auf die nächste Regierung verlassen müsse. (APA, 18.3.2013)