Wien - Heftige Kritik übt der Rechnungshof am Gesetzesentwurf von Minister Alois Stöger (SPÖ) für die Gesundheitsreform. Die zersplitterten Kompetenzen blieben unverändert und deshalb gebe es weiterhin keine gemeinsam Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Ein gemeinsamer Finanzierungstopf werde nicht erreicht, bemängelt der Rechnungshof in seiner Begutachtungs-Stellungnahme.

Notwendige Maßnahmen wie eine verbesserte Standort-Abstimmung im Spitalsbereich, Bereinigungen der Leistungsunterschiede im Bereich der Krankenversicherungen, einheitliche Leistungsverrechnungen im Ambulanzbereich oder eine einheitlichere Dotierung der Landesgesundheitsfonds würden nicht realisiert.

Weiterhin zersplitterte Zuständigkeiten

Als "Kernproblem" macht der RH allerdings aus, dass der Stöger-Entwurf "keine Vorschläge für eine Reform der Zuständigkeitsverteilung und Kompetenzbereinigung im Bereich des Gesundheitswesens" enthalte. "Der Entwurf versäumt daher, die im österreichischen Gesundheitswesen allein durch eine Bereinigung der zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern erzielbaren Synergiepotenziale zu heben." Eine weitere Zersplitterung der Zuständigkeiten ergibt sich nach Ansicht der Prüfer auch dadurch, dass neben der bestehenden Bundesgesundheitskommission eine Bundes-Zielsteuerungskommission eingerichtet wird, die Vorgaben machen soll, welche Leistungen wo angeboten werden.

Einstimmigkeit erschwert Beschlüsse

Kritisch sieht der RH auch, dass in den neuen Gremien Einstimmigkeit für Beschlüsse vorgesehen ist. Diese zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung für wesentliche Fragen zu erzielende Einstimmigkeit erschwere die Zielerreichung zusätzlich und "kann zu Lösungen auf Basis des 'kleisten gemeinsamen Nenners' führen bzw. notwendige Maßnahmen verhindern".

"Nicht schlüssig nachvollziehen" kann der RH die genannten Kostendämpfungen. Der Stöger-Entwurf sieht vor, dass die öffentlichen Gesundheitsausgaben nicht stärker als das Wirtschaftswachstum steigen sollen und die derzeitigen Steigerungsraten von 5,2 bis 2016 auf 3,6 Prozent gesenkt werden sollen. Der RH verweist nun darauf, dass die Ausgaben zwischen 2008 und 2011 nur um durchschnittlich rund drei Prozent gestiegen seien. Für den RH sind die Finanzziele deshalb nur wenig ambitioniert und er kann nicht nachvollziehen, inwieweit darin ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Stabilitätspaktes liegen soll. (APA, 17.3.2013)