Die Staatsanwaltschaft verlangte zu Unrecht Daten dieses Posters, entschied das Oberlandesgericht Wien.

Foto: screenshot

Wien - Das Oberlandesgericht Wien gibt derStandard.at recht: Das Webportal müsse der Staatsanwaltschaft keine Userdaten preisgeben. Es könne sich auf das Redaktionsgeheimnis berufen.

Das Gericht stellt Poster und Posterinnen in moderierten Foren von Medien erstmals Autorinnen und Autoren von Leserbriefen gleich, erklärt Medienanwältin Maria Windhager, die derStandard.at vertritt: "Die Entscheidung ist insoweit von weitreichender Bedeutung, als nun vom Oberlandesgericht klargestellt wurde, dass derStandard.at als Betreiber einer Onlinetageszeitung Auskunft über Poster verweigern darf." Provider, die keine Medienunternehmer oder Mediendienste sind, könnten sich demnach nicht auf das Redaktionsgeheimnis berufen.

Das Verteidigungsministerium zeigte einen unbekannten Beamten an, weil er das Amtsgeheimnis in Postings als "Kreativer", "Manfred Verwegener" und "Schlapphut" verletzt habe. Der Staatsanwalt verlangte von derStandard.at Daten über den Poster. Zu Unrecht, sagt das Oberlandesgericht: "Der Rechtsstaat muss in Kauf nehmen, dass die Effizienz der Strafrechtspflege eingeschränkt wird, weil etwa ein Beamter, der einem Journalisten ein Amtsgeheimnis verraten hat, nicht verfolgt werden kann, wenn das Medium nicht bereit ist, seine Informationsquelle offenzulegen." Poster und Autoren von Leserbriefen können sich nicht auf das Redaktionsgeheimnis berufen. Sehr wohl aber Medieninhaber und -mitarbeiter beim Umgang mit deren Daten. (red, DER STANDARD, 14.3.2013)