Wien - Ein 47-jähriger Mann, der über Jahre hinweg in fast nicht fassbarer Form eine Familie tyrannisiert und terrorisiert hatte, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. "So unglaublich die Geschichte klingt und so erschütternd das alles ist, wir sind zu dem Schluss gekommen, dass alles so stimmt, wie es in der Anklageschrift steht", stellte Richterin Martina Krainz am Ende des Beweisverfahrens fest.

Frau mit schwersten Verletzungen aufgegriffen

Die Ermittlungen in diesem Fall waren in Gang gekommen, als im August 2012 eine Frau mit schwersten Verletzungen auf einer Straße in Wien-Floridsdorf aufgegriffen wurde. Im Spital wurden beidseitige Rippenbrüche, von Schrotkugeln herrührende Schusswunden am Schambein, von brennenden Zigaretten stammende Verletzungen und Blutergüsse am ganzen Körper festgestellt. 

Wie Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich dazu in der heutigen Verhandlung erklärte, war allein der massive Blutverlust infolge der zahlreichen Hämatome schon lebensbedrohlich. Eine zusätzliche Verletzung des Lungengewebes führte zu einem Nierenversagen. Erst nach mehrwöchiger Behandlung auf der Intensivstation konnte sie Ende September aus dem Wilhelminenspital erlassen werden.

Frau deckte Täter

Da sie zunächst behauptete, die Identität ihrer Peiniger nicht zu kennen, ermittelten die Behörden vorerst gegen unbekannte Täter. Dass es sich dabei um ihren eigenen Lebensgefährten und einen 47 Jahre alten Freund der Familie gehandelt hatte, förderte erst die Tochter der Misshandelten zutage.

Nachdem die 16-Jährige infolge des langen Krankenhausaufenthalts der Mutter zu Pflegeeltern gekommen war, vertraute sie diesen an, der 47-Jährige habe sie regelmäßig missbraucht und sie sei vom eigenen Vater zu diesem Zweck wiederholt zu dessen Gartenhaus chauffiert worden. Beide Männer wanderten daraufhin in U-Haft.

Zwangsprostitution und Missbrauch

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 47-Jährige seit 2008 ein regelrechtes Terror-Regime aufgezogen hatte. Am Anfang standen 300 Euro, die er der befreundeten Familie geborgt hatte. Als der 41 Jahre alte Lagerarbeiter diesen Betrag nicht zurückzahlen konnte, zwang ihn der Ältere laut Anklage, seine Freundin der Prostitution zuzuführen und den Missbrauch der Tochter zu decken.

Den Lohn aus der Prostitution kassierte der 47-Jährige. Zudem soll er die Frau misshandelt haben, wenn sie ihm nicht gehorchte. Ihr Lebensgefährte leistete aus Furcht vor dem elffach Vorbestraften keinen Widerstand. Auch er soll geschlagen worden sein. Einmal schoss ihm der 47-Jährige zur Warnung eine Schrotladung in den Unterleib.

Am Ende stand eine geplante "Strafaktion" gegen die Frau im Garten des 47-Jährigen, die sich zusehends dessen Regiment widersetzt hatte. Der 47-Jährige und ihr eigener Lebensgefährte misshandelten die Frau schwer.

Höchststrafe für absichtlich schwere Körperverletzung

Da bei der Frau keine Dauerfolgen nachweisbar waren, kam der Haupttäter mit einem Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Zuhälterei, Erpressung und - bezogen auf die 16-Jährige - Missbrauch einer wehrlosen bzw. psychisch beeinträchtigten Person davon. Dafür vorgesehener Strafrahmen: Maximal fünf Jahre. "Über etwas anderes als die Höchststrafe haben wir gar nicht nachgedacht", meinte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Der Freund bzw. Vater der beiden Opfer erhielt wegen Beteiligung an der absichtlichen schweren Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs 15 Monate unbedingt. Bei ihm waren laut Gericht die untergeordnete Rolle, seine offensichtliche psychische Beeinträchtigung sowie seine Angst vor dem Haupttäter mildernd. Beide Männer wurden zusätzlich zu ungeteilter Hand zu einer finanziellen Wiedergutmachung verurteilt: Die Frau bekam 18.000 Euro zugesprochen, ihre Tochter 5.000 Euro. (APA/red, derStandard.at, 13.3.2013)