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Mit den Freizeitpädagogen soll trotz Lehrermangels der Personalbedarf beim Ausbau der schulischen Tagesbetreuung gedeckt werden .

Foto: apa/Gindl

Baden/Wien - Am Mittwoch haben an der Pädagogischen Hochschule (PH) Niederösterreich in Baden die ersten Absolventen der Ausbildung zum akademischen Freizeitpädagogen ihr Abschlusszeugnis erhalten. Die PH Niederösterreich hatte im Jänner 2012 den ersten Lehrgang für diese neue Berufsgruppe eingerichtet, durch die trotz Lehrermangels der Personalbedarf beim Ausbau der schulischen Tagesbetreuung gedeckt werden soll. Insgesamt hatten rund 70 Kandidaten den Lehrgang begonnen, rund 40 haben ihn bereits abgeschlossen und nun ihr Dekret erhalten.

Dauer: Zwei Semester

Der Kurs umfasst 60 ECTS, was dem Arbeitspensum von zwei Semestern entspricht. Das sei allerdings die kürzestmögliche Dauer der Ausbildung, betonte PH-Rektor Erwin Rauscher. Einige der Kandidaten seien noch nicht mit dem Abschlussportfolio fertig, andere hätten das Studium aus Zeitgründen auf längere Dauer angelegt.

Zweiter Jahrgang läuft bereits

An den Schulen können sie dennoch bereits eingesetzt werden. Laut Rauscher haben einige Kursteilnehmer die Möglichkeit genutzt, schon parallel zur Ausbildung an Schulen zu arbeiten. Der Bedarf an Freizeitpädagogen nehme unterdessen zu, da immer mehr Schulen Nachmittagsbetreuung anbieten, so Rauscher. An der PH Niederösterreich wurde inzwischen bereits ein zweiter Lehrgang mit rund 60 Kandidaten gestartet. Über ganz Österreich sind derzeit (Wintersemester 2012/13) mehr als 620 Personen dabei, die Ausbildung zu machen. Neun der 14 PH bieten entsprechende Lehrgänge an.

Für "sinnvolle Freizeitgestaltung" zuständig

Freizeitpädagogen sind im Gegensatz zu den bereits existierenden Erziehern laut Gesetz nur für "verschiedene Arten einer sinnvollen Freizeitgestaltung (sportlich, musikalisch, künstlerisch usw.)" zuständig. In der individuellen Lernzeit, in der die Schüler unter fachlicher Hilfestellung ihre Hausaufgaben erledigen, können weiterhin nur Erzieher oder Lehrer bzw. für das Wiederholen von Lernstoff ausschließlich Lehrer eingesetzt werden. Länder und Gemeinden können jeweils selbst entscheiden, ob sie im Freizeitteil Freizeitpädagogen oder Lehrer, Hortpädagogen und Erzieher einsetzen.

Matura keine Voraussetzung

Prinzipiell soll jede Person ab 18 Jahren zum Freizeitpädagogen ausgebildet werden können, der von der PH nach Workshops und Hospitation an Schulen "Interesse und Eignung" attestiert wird. Die Matura ist keine Voraussetzung, allerdings muss eine erfolgreich absolvierte berufliche oder außerberufliche Vorbildung vorhanden sein. Als "öffentlich-rechtliches Qualifizierungsangebot" ist der Lehrgang kostenlos.

Das Gehalt für Freizeitpädagogen soll an Bundesschulen dem "Erzieher-Gehalt" von Hortpädagogen entsprechen. Dieses unterscheidet sich allerdings je nach Land, in Wien liegt das Einkommen am Anfang etwa bei rund 1.900 Euro brutto. An Landesschulen legt die Gemeinde als Schulerhalter das Gehalt fest. Nur die Lehrer-Personalkosten werden vom Bund übernommen. 

ÖH kritisiert rechtliche Situation

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hat am Mittwoch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die an Pädagogischen Hochschulen (PH) ausgebildeten "Freizeitpädagogen" als "äußerst lückenhaft" kritisiert. Da es sich um kein reguläres Studium handle, hätten die Studenten keinen Anspruch auf Beihilfen, und auch über Anstellungsverhältnisse und Lohnschemata für Freizeitpädagogen herrsche große Unklarheit, so ÖH-Generalsekretär Christoph Huber (Fraktion Engagierter Studierender, FEST) in einer Aussendung .

Die ÖH fordert daher, den Hochschullehrgang zu einem regulären Studium aufzuwerten und für klare arbeitsrechtliche Bestimmungen zu sorgen. Außerdem müsse die wachsende Gruppe der Freizeitpädagogen in den aktuellen Dienstrechtsverhandlungen berücksichtigt werden. (APA, 13.3.2013)