Wien - Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nun auch im Schulwesen umgesetzt: Damit müssen Schüler und Eltern gegen Bescheide (z.B. über die Aufstiegsberechtigung) künftig direkt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen, der bisherige innerbehördliche Instanzenzug (Bezirks- und Landesschulrat) wird abgeschafft. Das entsprechende Anpassungsgesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert und soll laut Unterrichtsministerium noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.

Schmied: "Effizienzsteigerung in der Verwaltung"

Laut Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) bringt die Reform "schlankere Strukturen und eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung". Schülern wie Eltern werde - wie von diesen seit langem gefordert - ein rascher Zugang zu den unabhängigen Verwaltungsgerichten gewährleistet: "Insgesamt sorgen wir so für besseren Rechtsschutz für Schülerinnen und Schüler", so Schmied in einer Aussendung.

Gewerkschaft: "Nicht praxistauglich"

Im Begutachtungsverfahren war allerdings gegen den Gesetzesentwurf Kritik erhoben worden: So fürchtet die Arbeiterkammer (AK) u.a., dass die Hemmschwelle, gegen einen negativen Bescheid vor Gericht zu berufen, größer sein wird als bei einer Behörde. Der ÖGB wiederum glaubt nicht an schnellere Verfahren, da mangels pädagogischer Kenntnisse bei Gericht in jedem einzelnen Fall Gutachter herangezogen werden müssten. Pflichtschullehrervertreter warnen vor unabsehbaren Auswirkungen auf den Schulalltag, auch aus Sicht der AHS-Gewerkschaft ist das neue Modell nicht praxistauglich. (APA, 12.3.2013)