London - Fernsehsender können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge die Weiterverbreitung ihres Programms über Live-Streams im Internet untersagen. Das oberste EU-Gericht gab damit dem britischen Sender ITV Recht, der gegen das Geschäftsmodell seiner Landsleute von TVCatchup geklagt hatte. Das Unternehmen überträgt ohne Zeitverzögerung das Programm von ITV, BBC, Channel 4 und Sky über das Internet an Kunden, die in Großbritannien wohnen und eine gültige Empfangslizenz haben.

Diese hätten die Programme daher auch konventionell sehen können. Der EuGH erklärte jedoch, die Sender hätten als "Autoren" das Recht, über die Verbreitung ihrer Werke zu verfügen. (APA/Reuters, 7.3.2013)