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Diese Katze ist den Kaninchen deutlich besser gesonnen als Kater Helli. Er hatte zwei Nager in Nachbars Garten gerissen.

Foto: APA/Michel Coupard

Jetzt ist es amtlich: Kater "Helli" darf rechtskräftig streunen. Sein Tiroler Besitzer hatte in einem kuriosen Rechtsstreit vor dem Bezirksgericht Hall in Tirol (Bezirk Innsbruck-Land) im August des vergangenen Jahres einen Sieg gegen den benachbarten Kaninchenhalter davongetragen, dessen Hopplerbestand der Stubentiger dezimiert haben soll. Der Berufungssenat habe nun das Urteil bestätigt.

Laut Urteilsbegründung seien streunende Kater in der Gemeinde durchaus ortsüblich. Dabei würde es sich um keine größere Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks handeln. Der Berufungssenat habe daher festgestellt, dass keine weiteren Rechtsmittel zulässig seien.

Kater erlegte Kaninchen

Der jahrelange Rechtsstreit hatte damit begonnen, weil der Kater in Nachbars Garten zwei Kaninchen erlegte. Was folgte war eine Klage gegen den Katzenhalter. Anfang 2012 wurde der Besitzer von "Helli" zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Der Kaninchenbesitzer wurde dazu angehalten, seine Schützlinge in einem eingezäunten Gehege zu halten.

Der Nachbar klagte aber erneut, weil der Stubentiger weiter versucht haben soll, in das Gehege einzudringen. Das Bezirksgericht Hall wies diese allerdings ab, und der Berufungssenat bestätigte jetzt zu guter Letzt das Urteil. (APA, 7.3.2013)