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Der Weg zur Staatsbürgerschaft bleibt lang und steinig, für uneheliche Kinder österreichischer Väter ebenso wie etwa auch für den Nachwuchs von Ausländern, auch wenn diese fix in Österreich leben.

Foto: AP/Augstein

Wien/Nürnberg - Seit Monaten steht Johannes Fuchsreiter, ein im deutschen Nürnberg lebender Österreicher, in Briefkontakt mit dem Innenministerium in Wien. Grund dafür ist die staatsbürgerschaftsrechtliche Zukunft von drei seiner fünf Kinder: zwei Mädchen und einem Buben, die 1998 in Nürnberg unehelich als Drillinge auf die Welt gekommen sind; ihre Mutter ist Deutsche.

Daher sind auch Franziska, Antonia und Paul (14), die seit 2010 bei ihrem Vater leben, Deutsche. Doch sie würden gern darüber hinaus die Nationalität ihres Vaters besitzen, wie es laut deutschem Recht geht - zumal Fuchsreiter plant, nach dem Schulabschluss mit den Kindern nach Österreich zurückzuziehen.

Wären die Drillinge in aufrechter Ehe geboren, wäre das überhaupt kein Problem: Eheliche Kinder von Österreichern sind Österreicher. Ist das Jawort der Eltern hingegen ausgeblieben, muss die Mutter Österreicherin sein, damit der Nachwuchs automatisch eingebürgert wird: eine Ungleichbehandlung von unehelichen Kindern und ihren Vätern, die mit auslösend für die derzeit vorbereitete Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist; die Begutachtungsfrist endet am Mittwoch.

Als Johannes Fuchsreiter von den Gesetzesänderungsplänen erfuhr, war er voller Zuversicht - bis ihm das Büro von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz den Novellenentwurf mailte: "Ich traute meinen Augen nicht: An der Diskriminierung meiner Kinder soll sich nichts ändern!", ärgert er sich im Standard-Gespräch.

Tatsächlich müssten Franziska, Antonia und Paul die österreichische Staatsbürgerschaft auch nach der Novelle neu beantragen. Denn laut Paragraf 7 des Entwurfs sollen uneheliche Kinder österreichischer Väter nur dann automatisch Österreicher werden, wenn "die Vaterschaft vor der Geburt des Kindes festgestellt wurde".

Tausende weiter benachteiligt

Im Nürnberger Drillingsfall nun hatte sich Fuchsreiter erst eineinhalb Monate nach der Geburt zur Vaterschaft bekannt. "Die Kinder sind 42 Tage vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen", erklärt er. Die geplante Regelung werde die Unehelichen-Benachteiligung in tausenden Fällen fortsetzen, meint er: "Dabei hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2011 festgestellt, dass uneheliche Kinder bei Einbürgerungen nur aus ,schwerwiegenden und objektiven Gründen' anders behandelt werden dürfen."

Staatsbürgerschaftsrecht-Experte Joachim Stern teilt diese Einschätzung. Der Entwurf atme "Misstrauen gegen falsche Väter und Einbürgerungsbetrug" , sagt er. Und er sei "realitätsfern: Wer lässt sich schon vor einer Geburt als Vater eintragen?" Im Innenministerium entgegnet ein Sprecher, bei der Novellenformulierung sei das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Die Kritik an dem Entwurf geht indes über das Unehelichenthema hinaus: Die geplante beschleunigte Einbürgerung nach sechs Jahren sei aufgrund der strengen Auflagen nur für wenige eine Option, meint etwa die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch. Da strikt am Abstammungsprinzip festgehalten werde, würden weiterhin alljährlich rund 10.000 Kinder als Ausländer in Österreich geboren, obwohl sie hier leben und aufwachsen, sagt Alev Korun von den Grünen.

Und Experte Stern kritisiert, dass entgegen Ankündigungen nach einem STANDARD-Artikel der Zugang von Nachkommen NS-Vertriebener zur Staatsbürgerschaft nicht verbessert werden soll: "Menschen. die vor 1964 geboren wurden, bekommen weiter keine Erleichterungen." (Irene Brickner, DER STANDARD, 6.3.2013)