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Staatssekretär Josef Ostermayer will Licht ins Dunkel des österreichischen Amtsgeheimnisses bringen. Nun prüft der Koalitionspartner den Entwurf und will manches nachreichen.

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - Woran sich die Bürger hierzulande in den vergangenen Jahrzehnten gewöhnen konnten, ist für andere immer noch schwer zu glauben. Ein Journalist aus Bayern wollte sich im Detail mit der Verwicklung bayrischer Banken in den Salzburger Finanzskandal beschäftigen - und scheiterte am österreichischen Amtsgeheimnis.

Den Medien stehe keine Akteneinsicht zu, heißt es in dem schriftlichen Bescheid, der ihm zugestellt wurde. "In Deutschland gibt es Auskunftsrecht, die Behörden dürfen mich bei der Recherche nicht behindern", zeigte sich der Journalist irritiert.

Tatsächlich ist das Beispiel - so geschehen im Salzburger U-Ausschuss und aufgezeichnet im Liveticker von derStandard.at - österreichische Realität. Doch das Problem um das Amtsgeheimnis soll nun angegangen werden.

Ostermayer-Entwurf liegt bei ÖVP

SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer hat einen Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz erarbeitet, Abschaffung des Amtsgeheimnisses inklusive. Nun liegt dieser bei der ÖVP, Sebastian Kurz soll die Position ausarbeiten.

Die neue Maßnahme soll den bisher geltenden Grundsatz umdrehen: Das Recht auf Information soll mehr gelten als das Recht auf Amtsverschwiegenheit. Oder anders gesagt: Derzeit fällt alles unter das Amtsgeheimnis, was nicht öffentlich ist. Künftig wäre alles öffentlich, was nicht der Geheimhaltung unterliegt.

Bisher mehr Ausnahmen als Regeln

Denn eigentlich sind die Behörden schon jetzt zur Auskunft verpflichtet, es gibt ein eigenes Auskunftspflicht-Gesetz. Das Amtsgeheimnis und Ausnahmeregeln sorgen jedoch dafür, dass sich Behörden im Zweifel dagegen entscheiden, Auskunft zu geben.

Künftig soll diese "formlos bei der angefragten Stelle begehrt werden", steht in dem Entwurf, der dem STANDARD vorliegt. Binnen zwei Wochen (statt wie derzeit in acht Wochen) muss Auskunft erteilt werden. Falls es keine gibt, kann beim Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden.

Das jedoch erfordere einen organisatorischen und finanziellen Aufwand, kritisiert Josef Barth, der mit dem Politologen Hubert Sickinger die Initiative transparenzgesetz.at gestartet hat - und die Debatte über Informationsfreiheit ins Laufen gebracht hat.

Spindelegger "fehlt einiges"

Er fordert einen Informationsbeauftragten, an den man sich "formlos und ohne bürokratische Hürden wenden kann". Ungenau seien derzeit auch die Ausnahmen definiert, nach denen keine Auskunft gegeben werden muss.

Hier gehöre nachgeschärft, sagt Barth. Zufrieden ist er mit dem Plan, das Amtsgeheimnis abzuschaffen und ein Informationsregister einzuführen. Sickinger fehlt die Verpflichtung der Länder, öffentliche Dokumente in dem Register online zu stellen. Staatsnahe Unternehmen würde er stärker einbeziehen. Das fordert auch ÖVP-Chef Michael Spindelegger. Ihm fehle noch einiges im Entwurf, sagt er.

Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser plädiert dafür, Amtsdokumente nicht erst auf Nachfrage öffentlich zu machen. Er fordert einen "offenen Verhandlungsprozess". (Saskia Jungnikl, DER STANDARD, 6.3.2013)