Wien - Die Regierung hat am Dienstag ihr Maßnahmepaket zum Schulschwänzen im Ministerrat beschlossen. Es soll am 1. September und damit rechtzeitig zum kommenden Schuljahr in Kraft treten. Erstmals wird festgelegt, wann eine Schulpflichtverletzung vorliegt. Für den Umgang mit Schulschwänzern gibt es nun einen Stufenplan zur Einbindung von Lehrern, Beratern, Schulaufsicht und Jugendhilfe. Nutzen all diese Schritte nichts, müssen Eltern Verwaltungsstrafe bis zu 440 Euro und damit doppelt so viel wie bisher bezahlen.

Künftig liegt dann eine Schulpflichtverletzung vor, wenn ein Schüler fünf Tage bzw. 30 Stunden pro Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt fehlt. Der fünfteilige Stufenplan sieht in diesem Fall zunächst ein verpflichtendes Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer vor, bei dem weitere Schritte zur Verbesserung der Situation vereinbart werden. Nutzt dies nichts, werden Schulleitung und schulinterne Berater (Schulpsychologen etc.) bzw. in weiterer Folge die Schulaufsicht hinzugezogen, die die Eltern über die Folgen von Schulpflichtverletzungen informiert. Auf Stufe vier wird bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Jugendhilfe eingeschaltet - bleibt all das ohne Ergebnisse drohen Verwaltungsstrafen bis 440 Euro. Damit es erst gar nicht erst soweit kommt, müssen künftig alle Schulen zu Beginn des Schuljahrs verpflichtend eine Kommunikations- und Verhaltensvereinbarung abschließen.

Ziel des Gesetzespakets ist "Hilfe, Motivation und nachhaltige Bekämpfung der Ursachen von Schulpflichtverletzung", so Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) in einer Aussendung. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) setzt darauf, mit Maßnahmen wie der Verdoppelung der Strafen dem "Zukunftsraub", wenn Eltern ihre Kinder am Schulbesuch hindern oder nicht aktiv unterstützen, entgegenzuwirken. Für Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) geht es bei der Reform vor allem um bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe sowie gezielte Unterstützung der Eltern.

Öffnung der Berufsschule für junge Erwachsene

Neben dem Maßnahmenpaket zu Schulpflichtverletzungen haben Schmied und Mitterlehner bei einem gemeinsamen Ministerratsvortrag auch ihre Pläne für eine Öffnung der Berufsschulen für junge Erwachsene vorgestellt. Damit sollen jährlich bis zu 3.000 junge Erwachsene "eine neue Chance zum Nachholen ihrer Bildungsabschlüsse" bekommen. Die Novelle von Schulorganisations- und Berufsausbildungsgesetz soll jenen, die im "zweiten Bildungsweg" oder nach abgebrochener Lehre einen Lehrabschlussprüfung machen wollen, den Besuch der Berufsschule als ordentlicher Schüler ermöglichen. Derzeit können die Betroffenen nur als außerordentliche Schüler eine Berufsschule besuchen, sie haben dadurch allerdings keinen Anspruch auf einen Schulplatz und verlieren auf der Suche danach Ausbildungszeit. (APA, 5.3.2013)